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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2026/205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mittel aus dem aktuellen Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände überwiegend dort eingesetzt werden, wo der größte Investitionsstau besteht und ein langfristiger Nutzen für die Bevölkerung entsteht. Dem können wir nur beipflichten.

 

Wir beantragen deshalb: 

 

1. Alle öffentlichen denkmalgeschützten Gebäude (Schulen und Verwaltungen) so zu renovieren, dass sie mindestens den „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ -Vorgaben entsprechen. Das schützt das Klima und spart langfristig Energiekosten im Haushalt. 20 Mio €

2. Investitionen in ein klimaangepasstes Wassermanagement. Trinkwasser- und Grundwasserschutz, Hochwasservorsorge, sowie Katastrophenschutz. Ziel ist es die notwendigen Klimafolgenanpassungen für den Landkreis voranzutreiben, um mögliche entstehende Schäden zu verringern. 10 Mio €

3. Den Betrieb der MOIN so unterstützen, dass z. B. weitere Elektrobusse angeschafft werden können. 10 Mio €

4. Pflege- und Versorgungsstrukturen im Landkreis sichern. Angesichts einer stark steigenden Zahl von älteren Menschen ist dies unerlässlich. 5 Mio €

5. Digitalisierung der Kreisverwaltung/digitale Bürgerdienste und IT-Sicherheit im Landkreis umsetzen. Zukunftschancen nutzen. 5 Mio €

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Sachverhalt

Wir sind der Meinung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt, ist einen Rahmen für diese Zuweisungen zu bestimmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 11.06.2026:

 

Der Landkreis Lüneburg soll aus dem Sondervermögen des Bundes insgesamt ca. 49,1 Mio. Euro erhalten. Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 01. Januar 2025 begonnen wurden und bis 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Das Land macht den Kommunen keine Vorgaben, in welche Projekte vor Ort investiert wird. Die Fördergelder stehen für Sachinvestitionen –  Baumaßnahmen sowie den Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen – sowie für Investitionen für Digitalisierungsmaßnahmen – Erwerb von dauerhaften Rechten und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten – zur Verfügung.

 

Für den Landkreis bedeutet die Förderung, dass die Kreditaufnahmen für Investitionen reduziert werden können, allerdings sind die Investitionsvolumina der zurückliegenden und künftigen Haushalte deutlich höher als die Fördermittel in Höhe von 49,1 Mio. €.

 

Die Aufteilung der zu erwartenden Förderbeträge laut Antrag ist überwiegend nicht konkret gefasst und dürfte Einzelmaßnahmen (denkmalgeschützte Gebäude renovieren) beinhalten, welche nicht investiv sind, sondern im Ergebnishaushalt zu veranschlagen wären und somit nicht Gegenstand der Förderung wären.

 

Die Verteilung der Mittel aus dem „Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen“ sollte im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 inkl. mittelfristiger Finanzplanung und den politischen Beratungen dazu berücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2026 - Kreistag

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