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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs. 1 (ganzjähriger Schutz wild lebender Igel) eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die eine nächtliche Betriebsbeschränkung für jegliche Mähroboter im Gebiet des Landkreises Lüneburg vorsieht. Die Beschränkung gilt täglich von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten

nach Sonnenaufgang des Folgetages.

 

Als Vorbild dient dafür die geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen, welche im Amtsblatt Nr. 40 vom 18.09.2025 veröffentlicht wurde.

 

Zur Förderung der freiwilligen Einhaltung wird vom Landkreis Lüneburg eine Öffentlichkeitskampagne (Webseite, Social Media) durchgeführt, die auf die Allgemeinverfügung hinweist und über die Gefahren von Mährobotern für Wildtiere informiert – ähnlich wie die Pressemitteilung vom 17.06.2025 „Hilfe für Igel: Rasenmähroboter nur tagsüber laufen lassen“.

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Sachverhalt

Der Igel zählt zu den besonders geschützten Arten und ist laut der aktuellen Roten Liste der Säugetiere in Deutschland zunehmend gefährdet. Der Verlust naturnaher Lebensräume zwingt viele Tiere, auf Gärten und Grünflächen in Wohngebieten als Rückzugsorte auszuweichen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für die Kommunen beim Schutz dieser Tiere.

 

Eine oft unterschätzte Gefährdung geht von Mährobotern aus, die insbesondere in privaten Gärten zunehmend eingesetzt werden – häufig während der Nacht. Für nachtaktive Tiere wie den Igel stellen diese Geräte eine tödliche Gefahr dar:

 

Bei Bedrohung fliehen Igel nicht, sondern rollen sich ein und sind damit den rotierenden Klingen schutzlos ausgeliefert. Dies führt zu schwersten bis tödlichen Verletzungen der Igel und anderer nachtaktiver Tiere.

 

Auch wenn einige modernere Mähroboter mit Sensorik ausgestattet sind, sind diese Schutzmechanismen bislang nicht annähernd flächendeckend vorhanden und auch nicht ausgereift genug, um Kleintiere zu erkennen und zu schützen. Viele Mähroboter älterer Bauart ohne jegliche Schutzfunktion sind weiterhin in Gebrauch.

 

Der Verein „Die kleine Igelhilfe Amelinghausen e.V.“ hat aktuell einen Aufnahmestopp für verletzte Tiere, weil weiterhin Igel durch Mähroboter schwer verletzt werden. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, besonders geschützte Arten zu verletzen oder zu töten. Daraus ergibt sich auch für private Nutzer*innen von Mährobotern die Pflicht, Risiken für Wildtiere zu minimieren.

 

Eine nächtliche Betriebsbeschränkung einschließlich der Dämmerungszeiten ist eine einfache und effektive Maßnahme, um diese Gefährdung erheblich zu reduzieren – ohne die Nutzung der Geräte tagsüber einzuschränken.

 

Zahlreiche Landkreise in Deutschland haben bereits eine Allgemeinverfügung für eine nächtliche Betriebsbeschränkung von Mährobotern erlassen. Eine einheitliche Bundesgesetzgebung ist dazu noch nicht auf dem Weg und wird im Zweifel noch Jahre brauchen. Daher sind solche Allgemeinverfügungen auf Ebene der Landkreise ein notwendiger und wirksamer Schritt und erhöhen auch den Druck auf die Bundespolitik.

 

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter ist die vermeintlich schwierige Überwachung. Tatsächlich müssen Schutzvorschriften im Umwelt- und Tierschutz jedoch nicht permanent überwacht werden, um wirksam zu sein, wie ein Blick auf bereits existierende Vorschriften zeigt.

 

Viele bestehende Regelungen – wie etwa das Verbot, Hecken während der Brutzeit zu schneiden – beruhen auf der Eigenverantwortung der Bürger*innen und wirken allein durch ihre Existenz präventiv und sind wirksam. Der Erfolg solcher Maßnahmen basiert maßgeblich auf der Aufklärung und der  Eigenverantwortung der Bürger*innen. Viele Nutzer*innen handeln nicht vorsätzlich, sondern sind sich der Gefahren für Wildtiere schlicht nicht bewusst. Eine begleitende Informationskampagne ist daher essenziell für die Akzeptanz und Umsetzung der Regelung.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 15.06.2026:

 

Der Landkreis Lüneburg teilt die Auffassung, dass nächtliches Mähen mit Robotern mit Blick auf den Schutz der Tiere nicht akzeptabel ist.

 

Im Landtag in Niedersachsen kristallisiert sich eine breite parteiübergreifende Initiative heraus, um an

Bund und auch EU einen AppeII zu richten, bei diesem Thema aktiv zu werden. Auch die Naturschutzverbände und Tierschutzorganisationen sind überall in Deutschland entsprechend tätig.

 

Anders als bei manchen anderen gefährdeten Arten stellt sich die Situation der Gefährdung durch Mähroboter bei den lgeln bundesweit allerdings einheitlich dar. Darum hält die Verwaltung auch eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland für den besten Weg. Daher hat der Landkreis Lüneburg davon Abstand genommen, eine eigene Regelung zu treffen.

 

Das Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörden ist hier nicht einheitlich und das Thema wird kontroversdiskutiert, was schon zeigt, dass es wenig sinnvoll ist, dass bei einem übergreifenden Thema jeder versucht, eine individuelle Lösung zu finden.

 

Als Landkreis haben wir uns stattdessen entschieden, über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung zu sensibilisieren. Das haben wir im letzten Jahr getan und auch jetzt vor der Mähsaison wieder.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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stark negative Klimawirkung

 

 

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25.06.2026 - Kreistag

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