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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2026/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich.

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Sachverhalt

Die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) hat den Verkehrsvertrag mit dem Landkreis Lüneburg zum 30.11.2026 gekündigt. Daher sind die Verkehre im Teilnetz 4 (ostelbischer Teil der Stadt Bleckede sowie Gemeinde Amt Neuhaus) zum 01.12.2026 neu zu vergeben.

Geplant ist, diese Verkehrsleistung – wie bereits in den anderen Teilnetzen zum 01.01.2026 erfolgt – an die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN GmbH) zu vergeben. Da die MOIN GmbH eine einhundertprozentige Tochter des Landkreises Lüneburg ist, ist hier eine Direktvergabe nach Art. 5 II der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 geplant. Die dafür notwendige Vorabbekanntmachung, die anderen Verkehrsunternehmen die Möglichkeit einräumt, eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge zu stellen, wird derzeit vom Fachdienst Mobilität in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB vorbereitet. Nach der Klärung letzter Details kann die Vorabbekanntmachung alsbald im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

 

Dass die Verkehrsleistung im Teilnetz 4 bereits in der Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe an die MOIN GmbH in den anderen Teilnetzen im Landkreis Lüneburg erwähnt wurde (s. Beschluss Vorlage 2023/337), ist nach Auffassung der Landesnahverkehrs­gesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) als Aufsichtsbehörde nicht ausreichend, sodass für das Teilnetz 4 eine neue eigene Vorabbekanntmachung vorzunehmen ist.

 

Der Fachdienst Mobilität geht aktuell nicht davon aus, dass eigenwirtschaftliche Anträge für das Teilnetz 4 eingehen werden. Nach erfolgter Direktvergabe an die MOIN GmbH und der Beantragung der Linienkonzessionen wird die MOIN GmbH eine Subunternehmerausschreibung vornehmen, um den Betrieb der Linien an ein Verkehrsunternehmen vergeben zu können.

 

Die beiden Rufbuslinien im Teilnetz 4 (5504 und 5505) sind von der Kündigung der VLP nicht erfasst und werden von der VLP vorerst weiter bedient werden. Sie werden daher auch nicht Bestandteil der Vorabbekanntmachung.

 

Zum 13.08.2026, also dem Beginn des neuen Schuljahres, werden die Fahrpläne der Linien im Teilnetz 4 von der VLP noch einmal geändert werden. Grund hierfür ist die Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich. Der Grundschulzweig der Grund- und Oberschule Neuhaus (GOBS Neuhaus) wird am Standort Neuhaus neu Ganztagsschule. Während am Oberschulzweig nur mittwochs Unterricht bis 15:30 Uhr stattfindet, müssen die Abfahrten auf den Linien 506, 507, 508, 509, 512 und 513 nun von montags bis freitags angeboten werden, um die Schüler nach der Ganztagsschule nach Hause zu befördern. Aus dieser Angebotsausweitung ergeben sich umlaufbedingt weitere Änderungen von untergeordneter Bedeutung. Dieses Angebot stellt die Grundlage für die Vorabbekanntmachung und die Direktvergabe an die MOIN GmbH dar. Die Fahrplanentwürfe für diese Änderungen liegen aktuell zur Genehmigung bei der LNVG. Bestandteil der Direktvergabe ist auch der Fährersatzverkehr mit der Linie 512. Mit der VLP wurden darüber hinaus Änderungen zu den ein- und ausbrechenden Linien abgestimmt, um Durchbindungen aufzulösen und die Verkehre zwischen den beiden Unternehmen sauber zu trennen.

 

  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die bisher in Mecklenburg-Vorpommern konzessionierte Linie 507 geht ins Teilnetz 4 über und wird Bestandteil der Direktvergabe an die MOIN GmbH. So wird die Schülerbeförderung des gymnasialen Schulzentrums „Fritz-Reuter“ in Dömitz (s. Beschluss Vorlage 2015/270) sowie der GOBS Neuhaus innerhalb des Teilnetzes 4 sichergestellt. Die Schülerbeförderung aus Rüterberg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) nach Dömitz, die bisher ebenfalls von der Linie 507 übernommen wird, wird von der VLP mit einer anderen Linie übernommen.
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die in Mecklenburg-Vorpommern konzessionierte Linie 510, die die Schülerbeförderung zum Elbe-Gymnasium Boizenburg sicherstellt (s. Beschluss Vorlage 2015/270), verbleibt dort. Die VLP wird außerdem die Zubringerfahrten von der Linie 513 übernehmen, sodass die Linie 513 nur noch der Schülerbeförderung innerhalb der Gemeinde Amt Neuhaus dient. Die Rufbusfahrten auf der Linie 513 zwischen Neuhaus und Lübtheen werden in zwei Permanentfahrtenpaare umgewandelt, um nicht nur für diese Fahrten ein Rufbussystem aufbauen und vorhalten zu müssen.
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die weiteren einbrechenden in Mecklenburg-Vorpommern konzessionierten Linien 514 und 565 verbleiben in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Die Konzessionen enden, wie auch für die Linie 510, am 31.10.2026 und werden von der VLP neu beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden; die Linie 514, die mittwochs ein Marktfahrtenpaar zwischen Neuhaus, Brahlstorf und Hagenow anbietet, wird ggf. eingestellt oder in eine andere Bedienform überführt.

 

Die Rufbuslinien 5504 (Rufbuszone Neuhaus-Boizenburg (mit Fährersatzverkehr nach Lauenburg)) und 5505 (Rufbuszone Neuhaus-Dömitz) werden von der VLP bis zum 30.11.2027 weiter betrieben werden. Hierfür erfolgt für die Restlaufzeit eine Anpassung der Allgemeinen Vorschrift über eine zweite Ergänzungsvereinbarung, um der VLP einen auskömmlichen Betrieb dieser beiden Linien zu ermöglichen. In diesem Zeitraum wird der Fachdienst Mobilität eine Nachfolgelösung für eine flexible Bedienform erarbeiten, das diese Verkehre übernehmen kann. Möglich ist z. B., wie auch im westelbischen Teil des Landkreises Lüneburg, die Ausweitung der Betriebszeiten des ÖPNV-Taxisystems HVV Hop Lüneburg. Bisher beginnt im Teilnetz 4 der Betrieb erst ab 21:00 Uhr, HVV Hop Lüneburg könnte auch tagsüber dort Verbindungen anbieten, wo diese nicht vom ÖPNV abgedeckt sind. Über die Einrichtungen sogenannter Satelliten, die auch schon etwa in Lauenburg oder Neu Darchau bestehen, könnten auch Verbindungen beispielsweise ins Grundzentrum und zum SPNV-Haltepunkt Boizenburg (Linie RE 1), zum SPNV-Haltepunkt Brahlstorf (Linie RE 1) sowie in die Grundzentren Lübtheen und Dömitz ermöglicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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