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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2026 werden wie folgt verteilt:

 

Antragsteller

Maßnahme

Gesamtkosten

Beantragter Zuschuss

Vorschlag Förderung LK

Gemeinde Reppenstedt (Antrag aus 2025)

Fahrradverbindungsweg Lüneburger Landstraße

2.500.00 EUR

750.000 EUR

250.000 EUR

(Splittung auf 2 Jahre 2025 und 2026

Gemeinde Radbruch

Kofinanzierungsmittel RVF 3.0

33.616,22 EUR

10.218,54 EUR

10.218,54 EUR

Stadt Bleckede

Querungshilfe Töpferdamm

369.000 EUR

92.250 EUR

92.250 EUR

Stadt Bleckede

Kofinanzierungsmittel RVF 3.0

146.000 EUR

21.975 EUR

21.975 EUR

Gemeinde Reppenstedt

Fahrradwegneubau Repp.- Dachtmissen

1.033.096,12 EUR

77.482,22 EUR

25.827,41 EUR

Gemeinde Scharnebeck

Premiumroute Schulzentrum

1.290.000 EUR

240.000 EUR

0 EUR (verschoben auf 2027)

Gemeinde Adendorf

Radstation Adendorf

19.000 EUR

13.300 EUR

6.650 EUR

Stadt Lüneburg

Kofinanzierungsmittel RVF 3.0

37.245,77 EUR

5.586,84 EUR

5.586,84 EUR

 

 

SUMME

710.812,60 EUR

412.507,79 EUR

 

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Sachverhalt

Folgende acht Anträge lagen fristgerecht zum 15.03.2026 der Kreisverwaltung vor:

 

Nr. 1

Die Gemeinde Reppenstedt hat bereits im Jahr 2025 einen Antrag auf Förderung für den Ausbau der Fahrradverbindung Lüneburger Landstraße gestellt. Der Antrag wurde am 03.04.2025 im Ausschuss für Mobilität diskutiert und eine Beschlussfassung für eine Splittung des Antrages auf zwei Jahre und die Kürzung der Gesamtförderung empfohlen. Der Kreisausschuss hat am 05.05.2025 dieses entsprechend beschlossen. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses war eine Vertreterin der Gemeinde Reppenstedt anwesend- sie hat dem Vorschlag zur Kürzung und Splittung zugestimmt. (Vergl. Vorlage 2025/101).

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 2

Die Gemeinde Radbruch bittet um Unterstützung zur Kofinanzierung diverser Kleinmaßnahmen im Rahmen des Projektes Radverkehrsförderung 3.0. Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr.3

Die Stadt Bleckede plant im Bereich Töpferdamm die Aufweitung der Fahrbahn. Die Straße erhält so einen Fahrbahnteiler als Querungshilfe. Dies ermöglicht Radfahrenden die sichere Querung der L 219. Aktuell gibt es dort keine gesicherten Querungsmöglichkeiten.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 4

Die Stadt Bleckede bittet um Unterstützung zur Kofinanzierung diverser Kleinmaßnahmen im Rahmen des Projektes Radverkehrsförderung 3.0. Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr.5

Die Gemeinde Reppenstedt bittet um Unterstützung für das Vorhaben Ausbau des Fahrradverbindungsweges zwischen Reppenstedt und dem Ortsteil Dachtmissen. Der bereits bestehende Weg soll in Wert gesetzt werden, d.h. es wird u.a. eine Verbreiterung auf 2,50 Meter geplant. Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Da das konkrete Vorhaben der Wegeverbreiterung keine Berücksichtigung bzw. Priorisierung im Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg hat, wird eine Kürzung des Fördersatzes von 75% auf 25% vorgeschlagen.

 

Nr. 6

Die Gemeinde Scharnebeck plant den Neubau der Zuwegung Duvenbornsweg von der K 30 zum Busbahnhof Schulzentrum Scharnebeck als Fahrradstraße. Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Der Antrag der Gemeinde Scharnebeck wird von der Verwaltung unterstützt, da es sich um eine wichtige Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises handelt und wird daher für eine Förderung empfohlen.

Es wird jedoch vorgeschlagen, die Förderung in das Jahr 2027 zu verschieben, da die Bautätigkeiten erst ab dem 01.01.2027 (bis zum 31.12.2028) geplant sind. Aufgrund des Beschlusses der Politik, die Förderzeiträume und Mittelabruffristen auf zwei Jahre zu begrenzen (vgl. Vorlage 2024/338), wäre das Projekt nicht innerhalb von zwei Jahren fertig geworden und hätte den Förderzeitraum damit überschritten.

 

Nr. 7

Die Gemeinde Adendorf strebt die testweise Ausweitung des StadtRad Systems durch den Betrieb von 1-2 temporären StadtRad Stationen an. Diese sollen im Bereich des neuen Bahnhaltepunktes und des Freibades errichtet werden. Darüber hinaus soll die Hauptstation am Rathausplatz erhalten bleiben. Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

Da keine weiteren externen Fördermittel beantragt wurden, wird eine Kürzung von 75% auf 35% vorgeschlagen.

 

Nr. 8

Die Hansestadt Lüneburg bittet um Unterstützung zur Kofinanzierung diverser Kleinmaßnahmen im Rahmen des Projektes Radverkehrsförderung 3.0.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: __412.507,79____________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2026 - Ausschuss für Mobilität

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