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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 1 des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. über 3.213 € wird bewilligt.

2.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 2 des SV Ilmenau von 1923 e.V. über 25.000 € wird bewilligt.

3.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 3 des TuS Reppenstedt 1962 e.V. über 7.000 € wird bewilligt.

4.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 4 des Tennis- Club- Barum e.V. über 3.600 € wird bewilligt.

5.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 5 des Tennisclub Amelinghausen e.V. über

24.499 € wird bewilligt.

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Sachverhalt

In der Sparte Sportförderung stehen insgesamt 220.000 € für das Jahr 2026 zur Verfügung. Die Auszahlung einer zweiten Anteilsförderung in Höhe von 22.250 € im Jahr 2026 wurde bereits im Jahr 2025 beschlossen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage (Umrüstung auf LED) für den MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. Somit verbleiben aus der Sparte Sportförderung für das Jahr 2026 noch 197.750 €.

An Mitteln für das Jahr 2026 sind aufgrund des Beschlusses aus der Vorlage 2026/090 (Investive Sportförderung April 2026) insgesamt 153.909,39 € gebunden, so dass von den 197.750 € noch 43.840,61 € zur Verfügung stehen für dieses Jahr.

Folgende Änderungen haben sich mittlerweile ergeben:

Der TuS Hohnstorf von 1925 e.V. hat sich anstatt des Kleinschleppers einen Frontmäher angeschafft. Statt der bewilligten 11.000 € werden nun lediglich 3.000 € benötigt (Kaufpreis Kleinschlepper: 55.000 €, Kaufpreis Frontmäher: 12.000 €), so dass 8.000 € wieder in die Sparte Sportförderung fließen können.

Weiterhin hat der Thomasburger SV das Projekt „Erweiterung des Flutlichtes auf dem B- Platz“ nicht umgesetzt. Der Antrag wurde vom Verein zurückgenommen, so dass die 11.471,39 € wieder der Sparte Sportförderung zu Gute kommen.

Damit stehen im Jahr 2026 noch insgesamt 63.312 € zur Verfügung.

 

Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:

 

 

Zu 1.) Die Hansestadt Lüneburg (Erbbaurechtsgeber) hat mit dem VfL Lüneburg (Erbbaurechtsnehmer) im Mai 2002 einen Erbbaurechtsvertrag bis zum 31.12.2053 über das entsprechende Grundstück in der Gemarkung Lüneburg geschlossen. Auf diesem Gelände befinden sich die Baseballanlagen des Vereines. Im Zuge weiterer Gespräche zwischen der Hansestadt und dem VfL Lüneburg hat dieser die Erlaubnis erhalten, auf dem Gelände mehrere Lagercontainer und einen WC- Container aufzustellen. Zum 31.12.2017 hat der VfL Lüneburg das Sportangebot Base- und Softball aufgegeben. Zeitgleich haben die Baseballer im MTV Treubund Lüneburg eine neue Heimat gefunden.

Unter Einbindung und Zustimmung der Hansestadt haben der VfL und der MTV einen Nutzungsvertrag über die Baseballanlage mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030 geschlossen. Hierin ist u.a. geregelt, dass das Eigentum der vorhandenen Bauten (u.a. der WC- Container) beim VfL Lüneburg verbleibt. Nach Ablauf des Vertrages soll der MTV Treubund einen neuen Erbbaurechtsvertrag von der Hansestadt erhalten. Inzwischen sind die aufgestellten Container im Laufe der Zeit und durch Witterungseinflüsse derart verschlissen, dass eine Erneuerung dringend erforderlich ist. Der VfL Lüneburg als Eigentümer sieht sich hierzu jedoch nicht in der Lage, hat dem MTV aber eine Erlaubnis für eine Erneuerung erteilt.

Die Lagercontainer sollen daher seitens des MTV im Jahr 2026 im Zuge einer Umplatzierung von aktuell noch im Hasenburger Grund befindlichen vergleichbaren Container ausgetauscht werden. Der WC- Container soll im Zuge einer Neubeschaffung so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Er dient daneben insbesondere den Kindern und Jugendlichen der Abteilung als ortsnahe Sanitäranlage. Die im Sportpark Kreideberg befindlichen Sanitärräume sind ca. 200 m entfernt und nur mittels einer Querung des Ebelingwegs erreichbar, so dass die Kinder nur in Begleitung des jeweiligen Übungsleiters diesen Weg zurücklegen dürfen. Dieses würde aber wiederum bedeuten, dass in der Zwischenzeit die übrigen Kinder auf der Sportanlage sich selbst überlassen wären. Mithin wird durch die Verfügbarkeit einer auf dem Gelände befindlichen Sanitäranlage das Unfallrisiko minimiert und auch der Aufsichtspflicht durch die Übungsleiter genüge getan.

 

Zu 2.) Die Sportanlage in Deutsch Evern soll ertüchtigt werden.

Zum einen ist geplant, auf den Sportplätzen (A- Platz- Naturrasen ca. 100x 66 m und dem

B- Platz, zukünftig 70x 65 m) eine neue Flutlichtanlage mit LED- Licht (A- Platz) zu bauen und die vorhandene Flutlichtanlage (B- Platz) ebenfalls auf LED- Beleuchtung umzurüsten. Zusätzlich müssen Ballfangzäune auf allen Plätzen und eine Barriere auf dem A- Platz errichtet werden.

 

Zu 3.) Die alte Hochsprungfläche des TuS Reppenstedt soll in drei moderne Pickleballfelder umgebaut werden. Dazu wird der bestehende Gummibelag entfernt und die Fläche um rund 100 m² erweitert. Auf diese Weise entsteht eine attraktive Outdoor- Anlage mit drei Spielfeldern. Pickleball ist eine noch junge Sportart, die ihren Ursprung in den USA hat und sich auch im Verein großer Beliebtheit erfreut. Sowohl die bestehenden Mitglieder als auch zahlreiche Neumitglieder haben das Angebot begeistert angenommen. Innerhalb kürzester Zeit ist die Abteilung bereits auf 60 aktive Spielerinnen und Spieler angewachsen. Derzeit findet das Training ausschließlich in der Halle statt. Ab Sommer 2026 soll auch im Freien gespielt werden, so dass das Sportangebot entscheidend erweitert werden kann. In erster Linie profitieren natürlich die Mitglieder von der neuen Anlage. Gleichzeitig gewinnt jedoch der gesamte Verein, da Pickleball in Deutschland noch weitgehend unbekannt ist. Durch das Engagement zählt der TuS Reppenstedt zu den ersten Vereinen, die diese innovative Sportart erfolgreich anbietet und damit ein Alleinstellungsmerkmal schafft. So wird nicht nur ein Beitrag zur Attraktivität des Vereines geleistet, sondern auch eine neue, spannende Sportart in der Region verbreitet.

 

Zu 4.) Die Tennisanlage des Tennis- Club- Barum e.V. wurde vor fast 50 Jahren auf einer Mülldeponie errichtet. Dieses führte bis heute zu Absenkungen der Plätze, insbesondere noch auf Platz 1.

Um die Plätze für das Jahr 2026 spielfähig zu machen, ist eine höhere Materialbestellung erforderlich. Wie über all die Jahre hinweg werden die Plätze durch die Mitglieder mit hohem zeitlichen und körperlichen Einsatz wieder hergerichtet.

 

Zu 5.) Das Projekt beschreibt die bestandsichernde Maßnahme der Erneuerung des

bestehenden Hallendaches der Tennishalle des Tennisclub Amelinghausen. Die Tennishalle wurde vor 30 Jahren gebaut und verfügt über 3 Tennisplätze. Das Dach weist ganzflächig Korrosionsschäden auf, die dringend repariert werden müssen. Dabei wird eine Firma auf der Südseite des Hallendaches eine PV- Anlage installieren und den Verein damit bei der

Finanzierung der Erneuerung des Hallendaches unterstützen. Es wird ein Dachpachtvertrag über 20 Jahre abgeschlossen. Der Verein bekommt die Pacht dafür zu Beginn des Projektes im Voraus und kann diese Gelder als Eigenkapital einsetzen.

Der Verein hatte ursprünglich einen Zuschuss in Höhe von jeweils 20.000 € für die Jahre 2026 und 2027 beantragt. Nach § 3 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie beträgt die maximale Höhe einer Jahresscheibe 25.000 €. Mit diesem Antrag (Nr. 5) wären bei einer Förderung von 20.000 € noch für das Jahr 2026 insgesamt 4.499 € offen in der Sparte Sportförderung. Alle weiteren Mittel sind gebunden. Es liegt der Verwaltung kein weiterer Antrag vor. Daher wird vorgeschlagen, diese 4.499 € ebenfalls dem Verein für dieses Jahr zu bewilligen (damit insgesamt 24.499 €) und dafür im Jahr 2027 von dem Zuschuss abzuziehen (damit

15.501 €).

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen:  63.312 €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

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Strategie (0)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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