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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schließt mit dem Diakonieverband Nordostniedersachsen/Lüneburg über die Kontakt- und Beratungsstelle „Stövchen“ die in der Anlage befindliche Leistungs- und Vergütungsvereinbarung

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Sachverhalt

Die Diakonie betreibt die Kontaktstelle „Stövchen“ für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung. Seit 2013 erhält die Diakonie einen Zuschuss zum Betrieb der Kontaktstelle von jährlich 20.000 €. Diesen Betrag konnte der Landkreis bis 2024 gegenüber dem Land als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zur Erstattung anmelden.

 

Das Land hat mitgeteilt, dass diese Erstattungsmöglichkeit ab 01.01.2025 rechtlich nicht mehr möglich ist und hat angeboten, sich mit 70 % an dem Zuschussbetrag zu beteiligen.

Das Land sieht die wirksame Bedeutung der Kontaktstelle für ein niedrigschwelliges Angebot im Bereich vieler Sozialgesetzbücher und erachtet es als wichtig. Gleichwohl wird das Vorhalten einer solchen Leistung als kommunale Aufgabe gesehen.

 

Das niedrigschwellige Angebot dient insbesondere Menschen, die nicht in der Lage sind einen Antrag auf Eingliederungshilfe zustellen oder Vorbehalte vor dem Kontakt mit Behörden haben. Mit dem Angebot wird diesen Menschen unbürokratisch geholfen. Damit erhalten Menschen, die Hilfe der Eingliederungshilfe nicht annehmen können eine wirksame Unterstützung.

 

Ab 01.01.2025 können nur 70 % der 22.000 € (15.400€) gegenüber dem Land als Kosten des überörtlichen Trägers der Eingliederungshilfe geltend gemacht werden, so dass noch 90% der 15.400€ erstattet werden (13.860). Durch die Vergütungsanpassung entstehen netto Mehrkosten von 5400 € jährlich. (Vorlage 2024/248)

 

Der Zuschuss wurde seit 2015 in Höhe von 20.000 € vereinbart und seitdem auch nicht mehr erhöht.

Die Diakonie hat die Erhöhung der Vergütung beantragt. Für den zurückliegenden Zeitraum inklusive 2026 erhält die Diakonie pauschal 2.000 €. Ab 01.01.2027 wird der Zuschuss mit 2 % je Jahr dynamisiert. Die 2 % entspricht dem Satz, der auch mit anderen Leistungserbringern, z. B. der Jugendhilfe, aktuell vereinbart werden.

 

Die Netto-Mehrkosten steigen für 2026 von 5.400 € um 540 € auf 5.940 €.

Die Mittel stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ____5.940 €__________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden.

 

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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