Beschlussvorlage - 2026/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung und Umsetzung des Programmes "Innovation+" zur KMU- Förderung für den Zeitraum 2028- 2029
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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20.08.2026
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Für die Umsetzung des Programmes „Innovation+“ werden im Zeitraum 2028- 2029 jährlich 8.500 EUR zur Verfügung gestellt.
- Der Beleihung der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in Form eines öffentlich- rechtlichen Vertrages für die weitere Umsetzung des Programmes „Innovation+“ (vormals „Produktion+“) zur KMU- Förderung für den Zeitraum 2028- 2029 wird zugestimmt. Dabei wird dem vorgelegten Vertragstext in Form und Inhalt zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Lüneburg hat gemeinsam mit den Kommunen und der W.LG in der vergangenen EU- Förderperiode (2014 - 2020) sowie in der laufenden Förderperiode
(2021- 2027) sehr erfolgreich das Programm „Innovation“+ / ehemals „Produktion+“ zum Wissens- und Technologietransfer eingeführt. Die aktuell von der NBank bewilligten Finanzierungsmittel können für eine Projektumsetzung bis zum 31.12.2026 eingesetzt werden. Der aktuell laufende Kofinanzierungsbeschluss endet am 31.12.2027. Diesbezüglich wird auf die Vorlagen 2015/023, 2020/027 und 2022/064 verwiesen. Im Interesse einer Fortsetzung des Programms "Innovation+" (bis 2022 unter dem Namen „Produktion+“) wird hiermit eine Antragstellung für die Restlaufzeit der Förderperiode, d.h. bis zum 30.09.2029, vorgeschlagen.
Ziel des Programms "Innovation+" ist eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Anwendung von neuem Wissen und neuen Technologien. Hierfür erhalten KMU eine qualifizierte und passgenaue Beratungs- und Umsetzungsunterstützung. Durch den Wissens- und Technologientransfer werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert. Die W.LG bietet damit Angebote zur Unterstützung der Digitalisierung und zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Transformation von Unternehmen.
Hierdurch sollen Wertschöpfung und nachhaltige Arbeitsplatzeffekte ausgelöst sowie die Zukunft der Unternehmen gesichert werden.
In den ersten drei Programmphasen, seit April 2016, konnten bislang 82 Unternehmen im Landkreis Lüneburg von einer qualifizierten Unterstützung ausgewählter Technologieexperten im Rahmen von " Innovation+" profitieren. Laut Selbstauskunft der begleiteten Unternehmen war damit eine Kostenreduktion um 686.000 EUR/ Jahr verbunden. Ferner konnten zusätzliche Fördermittel für Innovationen und Transformations- Projekte im Umfang von rund 970.000 EUR eingeworben werden.
Die durch "Innovation+" bisher unterstützten 82 Unternehmen verteilen sich auf die Branchen Verarbeitendes Gewerbe (26), Handwerk (20), Handel (11), Dienstleistungen (15) und Gesundheit (10). In 62 Fällen ging es um Themen der Digitalisierung und Prozessinnovation, in den verbleibenden 20 Fällen wurden Innovationen wie neue Produkte, Produktionsverfahren, Geschäftsmodelle sowie Energie- und Nachhaltigkeitsprojekte befördert. Für die qualifizierte Begleitung durch Technologieexperten sind dabei
386.400 EUR eingesetzt worden.
Der Landkreis Lüneburg kooperiert bei der Umsetzung des Projektes "Innovation+" seit April 2016 mit dem Landkreis Emsland sowie mit der Region Hannover. Die Kooperation soll auch in der laufenden Förderperiode fortgeführt werden.
Für den Landkreis Lüneburg wird über die Planung für die vierte Programmlaufzeit
(21 Monate) von Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 74.375 EUR ausgegangen. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt danach ca. 44.625 EUR (40 %). Dieses bedeutet, das kommunale Kofinanzierungsmittel in Höhe von 17.000 EUR/ Jahr aufgewendet werden müssten. Hiervon übernimmt der Landkreis Lüneburg 50 %= 8.500 EUR/ Jahr. Über die Programmlaufzeit entspricht das einem Betrag von 14.875 EUR. Die zweite Hälfte der kommunalen Kofinanzierung erfolgt durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden.
Entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung des Programms sind eingeplant.
Bewährt hat sich das bislang angewandte Verfahren, die Kofinanzierung von der Kommune einzufordern, in der der geförderte Betrieb seinen Sitz hat. Daraus ergäbe sich nachfolgende Finanzierung je Förderfall:
Zuschuss: 4.760 EUR (netto)
Finanzierung:
EU- Mittel 2.856 EUR
Landkreis Lüneburg 952 EUR
betroffene Kommune 952 EUR.
Bisher haben Unternehmen aus verschiedensten Teilen des Landkreises von "Innovation+" profitiert, es sollten also weiterhin alle Kommunen entsprechende Kofinanzierungsmittel in ihren Haushalten berücksichtigen. Planungsgrundlage ist die Realisierung von
28 Förderfällen über den gesamten Förderzeitraum, d.h. ca. 8 pro Jahr.
Da die Fortführung des Förderprogramms "Innovation+" ab Januar 2027 erfolgen soll, ist die Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel bis zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Die Vorgehensweise zur kommunalen Kofinanzierung wird mit den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen abgestimmt. Sofern der Förderantrag bewilligt wird, soll die Durchführung von "Innovation+" über die W.LG erfolgen.
Es ist weiterhin erneut erforderlich, mit der W.LG für die Umsetzung dieses Programmes einen Beleihungsvertrag zu schließen. Die W.LG wird beispielsweise auch bei der Umsetzung dieses Programmes Bewilligungs- oder Rückforderungsbescheide und damit Verwaltungsakte erlassen, die hoheitlich nur von einer Behörde erstellt werden können. Die einzelnen Aufgaben und Verpflichtungen der W.LG sind dem beigefügten Vertragsentwurf zu entnehmen.
Herr Leupold sowie Herr Scherrer von der W.LG stehen dem Ausschuss am 20.08.2026 für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: jeweils 8.500 € (2028- 2029)
b) an Folgekosten:
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden. |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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567,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,7 kB
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