Beschlussvorlage - 2026/245
Grunddaten
- Betreff:
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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Vorbereitung des Beitrittsbeschlusses zu den Maßgaben des Genehmigungsbescheids zum RROP 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Jessica Gropp
- Verantwortlich:
- Panebianco, Silke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Raumordnung
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Entscheidung
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19.08.2026
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Sachverhalt
Nach dem Satzungsbeschluss zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg (RROP 2025) in der Sitzung des Kreistags vom 19.03.2026 wurden die Unterlagen zur Genehmigung des RROP 2025 am 05.05.2026 beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Vollständigkeit der Unterlagen wurde am 08.05.2026 bestätigt.
Das ArL hat am 22.07.2026 mitgeteilt, dass eine Genehmigung des RROP 2025 unter Maßgaben und Auflagen erfolgen kann.
Maßgaben beziehen sich auf erforderliche Änderungen, die über redaktionelle und klarstellende Änderungen hinausgehen und daher eines kommunalen Beitrittsbeschlusses bedürfen. Durch den Beitrittsbeschluss zu den Maßgaben kann das RROP mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam werden.
Das ArL sieht für die Genehmigung des RROP 2025 Korrektur- und Änderungsbedarf in Form von Maßgaben zu folgenden Aspekten:
- Sowohl das LROP als auch das Bundeswasserstraßenausbaugesetz sehen einen „Neubau“ einer Schleuse in Scharnebeck vor. Der Ausdruck „Ausbau der Schleuse“ in 4.1.4 03 Satz 1 ist entsprechend umzuformulieren.
- Das Gebietsblatt zu GEL_ILM_LUE_01 (S. 414) ist hinsichtlich möglicher veränderter Auswirkungen der Planung auf den Rotmilan-Brutstandort im Bereich der Teilfläche 14 im Vergleich zum Bestandswindpark zu ergänzen.
- Im Gebietsblatt zu OST_DAH_BLE_01 (S. 453) ist das Vorranggebiet Trinkwassergewinnung zu thematisieren.
- Ebenso ist hier die Begründung zur Anwendung einer erhöhten Entfernung von 4 km für die Umfassungswirkung weiter zu ergänzen.
- Im Gebietsblatt zu der Vorrangfläche SCH_01 wurde zur Gemeinbedarfsfläche des LBZ Echem ein Abstand analog zu Gewerbeflächen mit zulässiger Wohnnutzung gewählt. Im Sinne einer einheitlichen Methodik ist ein Abstand von 900 m anzusetzen. (Hinweis: Da die Fläche letztlich nicht als Vorranggebiet festgelegt wird, führt dies nicht zu einer Planänderung.)
- In der Begründung zu Abschnitt 4.2.2 ist eine Auseinandersetzung mit dem Ergebnis des Bundesfachplanungsverfahrens für den SuedOstLink+ zu ergänzen.
Auflagen beziehen sich auf die Aufhebung unwesentlicher formeller Mängel im RROP und bedürfen keines Beitrittsbeschlusses. Die Auflagen betreffen weitere Anpassungen bzw. Ergänzungen der Begründung zur Windenergie sowie Änderungen der Platzierung oder Darstellung von Planzeichen auf der Plankarte.
Hinzu kommen redaktionelle Korrekturen.
Diese Punkte können durch entsprechende Änderungen im RROP erfüllt werden.
Die konkreten Formulierungen der erforderlichen Änderungen werden im Genehmigungsbescheid des ArL im Wortlaut angegeben. Hierfür wurden seitens des Landkreises Lüneburg Formulierungsvorschläge erarbeitet (s. Anlage). Diese werden im Nachgang der Sitzung abschließend mit dem ArL abgestimmt; dabei werden etwaige aus Sicht des ArL erforderliche Änderungen berücksichtigt. Um die Bearbeitung und Abstimmung zu gewährleisten, wurde die Genehmigungsfrist bis zum 26.08.2026 verlängert.
Nach Eingang der Genehmigungsverfügung mit den abgestimmten Formulierungen wird diese zur Beschlussfassung der Maßgaben im Kreisausschuss und Kreistag vorgelegt. Eine erneute Befassung des Fachausschusses vor der Beschlussfassung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Die aus den Maßgaben resultierenden Änderungen werden ebenso wie die angekündigten Auflagen sowie einige redaktionelle Korrekturen aufgrund von Hinweisen des ArL in das RROP eingearbeitet. Es tritt dann mit Bekanntgabe im Amtsblatt in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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95,5 kB
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