Beschlussvorlage - 2026/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb Straßenbau und -unterhaltung; Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2025; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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18.08.2026
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2025 des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 17.904,77 € wird gemäß §12 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachverhalt
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sind der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –
unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg &
Heyduck GmbH als Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am
29.01.2026 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai/Juni 2026
statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem beigefügten Bericht vom
01.07.2026 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 15.07.2026 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die
Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2025 den Rechtsvorschriften
entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.
Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für
Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp Stürken, während der Sitzung zur
Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht
feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die
Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten
auch zukünftig höhere Reinvestitionen getätigt werden.
Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in Abstimmung mit dem
Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2025 in Höhe
von 17.904,77 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige
Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die
Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven
Maßnahmen realisieren zu können. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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1,7 MB
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