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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2025 des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2025 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 17.904,77 € wird gemäß §12 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
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Sachverhalt

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sind der

Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –

unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises

Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg &

Heyduck GmbH als Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am

29.01.2026 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai/Juni 2026

statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem beigefügten Bericht vom

01.07.2026 ersichtlich.

Mit Feststellungsvermerk vom 15.07.2026 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die

Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2025 den Rechtsvorschriften

entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für

Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp Stürken, während der Sitzung zur

Verfügung.

Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht

feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die

Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten

auch zukünftig höhere Reinvestitionen getätigt werden.

Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in Abstimmung mit dem

Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2025 in Höhe

von 17.904,77 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige

Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.

Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die

Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven

Maßnahmen realisieren zu können. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus.

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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18.08.2026 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

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