Beschlussvorlage - 2026/250
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplanter Neubau einer Förderschule G in der Gemeinde Embsen; Abschluss eines städtebaulichen Vertrags (Planungskostenvertrag) gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Durchführung von Bauleitplanverfahren
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark negative Klimawirkung
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Hochbau
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Beratung
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25.08.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrags (Planungskostenvertrag) gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Durchführung von Bauleitplanverfahren mit der Gemeinde Embsen und der Samtgemeinde Ilmenau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanung zügig voranzutreiben und im Ausschuss für Hochbau regelmäßig über den Sachstand zu berichten.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 18.09.2025 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, für den
„Neubau einer Förderschule G auf der grünen Wiese“ eine bis zu 40.000 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 124/8 der Flur 1 in der Gemarkung Embsen anzukaufen und dafür die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Auf die Vorlage 2025/265 wird Bezug genommen.
Die Kaufvertragsverhandlungen mit der Grundstückseigentümerin sind abgeschlossen und der Kaufvertrag steht kurz vor der Unterzeichnung. Jetz gilt es, die weiteren Planungsschritte anzugehen, damit der Raumbedarf der Förderschule G zeitnah gedeckt werden kann. Im nächsten Schritt wäre seitens der Samtgemeinde Ilmenau die Darstellung im Flächennutzungsplan anzupassen und anschließend von der Gemeinde Embsen ein Bebauungsplan aufzustellen. Dafür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen Landkreis, Gemeinde und Samtgemeinde erforderlich, der der Vorlage im Entwurf anliegt. In diesem Vertrag werden die Rechtsbeziehungen untereinander sowie die Kostenlast geregelt.
Der Vertragsentwurf hat dem hiesigen Rechtsservice sowie dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegen, die diesen mitgezeichnet haben.
Das Honorar für das zu beauftragende Planungsbüro wird nach Erfahrungswerten der Samtgemeinde auf ca. 100.000 € netto taxiert. Für begleitende Untersuchungen und Gutachten kommen noch einmal ca. 100.000 € netto dazu, so dass der Gesamtaufwand bei ca. 200.000 € liegen wird. Dieses Geld ist im Haushalt 2026 eingestellt.
Der Gesamtauftragswert liegt damit in einer Höhe, die aus Sicht des Landrats nicht mehr dem Bereich der laufenden Verwaltung zugerechnet werden kann. Da der Abschluss von städtebaulichen Verträgen nicht im Vorbehaltskatalog des § 58 NKomVG der Vertretung (Kreistag) aufgenommen ist, wird dieser Vorgang im Rahmen seiner „Lückenkompetenz“ dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 200.000 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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106,4 kB
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