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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. zum Betrieb des Frauenhauses Lüneburg für das Jahr 2027 eine Förderung unter einem Rückzahlungsvorbehalt in Höhe von bis zu 100.000 € zu bewilligen.

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg unterstützt seit Jahrzehnten durch freiwillige Zuwendungen den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, die Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Zur Sicherung der Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses zuletzt für vier Jahre verbindlich vertraglich geregelt. Hiernach erhielt der Verein eine Zuwendung vom Landkreis Lüneburg in Höhe von jährlich 100.946,30 €. Der Landkreis hat das Frauenhaus in der Vergangenheit jeweils in der beantragten und somit zu 100% in der gewünschten und erforderlichen Höhe unterstützt.

 

Zum 01.01.2027 soll die Einführung des neuen Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erfolgen. Nach dem vorliegenden Entwurf dieses Gesetzes käme es zu einer systemrelevanten Umstellung der bisherigen Finanzierungspraxis von Frauenhäusern bzw. von Schutzeinrichtungen. Vorgesehen ist unter anderem, dass das Land die bisherigen kommunalen Anteile bei der Finanzierung der Schutzeinrichtungen ab 2027 übernehmen wird. Das Landesamt für Soziales leistet dann als zuständige Behörde eine angemessene Finanzierung für anerkannte Träger von Schutzeinrichtungen. Vorgesehen ist, dass das Land die bisherigen kommunalen Anteile bei den Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen, die derzeit durch das Land gefördert werden, ab 2027 übernehmen wird. Laut Auskunft des Niedersächsischen Landkreistages (Rundschreiben 803/2026 vom 10.07.2026) stellen Bund und Land in den Jahren 2027 und 2028 insgesamt 79 Mio. Euro zur Verfügung. Hiervon sind die Schutzeinrichtungen (Frauen- und Mädchenhäuser), die Beratungsstellen (BISS und FiF) sowie Angebotserweiterungen und ggf. neue Standorte zu finanzieren. Das Frauenhaus Lüneburg wird derzeit unter der Kategorie "Bestandsschutz" gefördert. Ob und inwieweit Förderungen seitens des Landes im nächsten Jahr an das Frauenhaus Lüneburg fließen, ist noch völlig offen.

 

Am 10.08.2026 hat zu diesem Thema ein Gespräch zwischen der Kreisverwaltung und Frau Lambertz vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. stattgefunden. Der Verein geht nicht davon aus, dass die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2027 und 2028 für den gesamten Gewaltschutz ausreichen werden. Darüber hinaus ist derzeit offen, ob und wann die neuen Reglungen in Kraft treten und Zuschüsse für das Jahr 2027 geleistet werden. Der Verein Frauen helfen Frauen hat die Sorge, dass die Liquidität zum Betrieb des Frauenhauses zum Jahresanfang nicht gesichert ist.

 

Aufgrund der bevorstehenden neuen Regelungen und der Aussage, dass das Land die bisherigen kommunalen Anteile bei der Finanzierung der Schutzeinrichtungen ab 2027 übernehmen wird, wird seitens des Landkreises grundsätzlich davon ausgegangen, dass keine Förderung für das Frauenhaus in der bisherigen Höhe und keine neue/zusätzliche Finanzierung der Beratungsstelle (FiF) erforderlich ist. Die Sorge um die Liquidität für den Betrieb des Frauenhauses ist nachzuvollziehen. Frau Lambertz möchte den Zuschuss auch in Abhängigkeit von der vorerst fehlenden Landesfinanzierung sehen. Sobald diese fließe, würde der Zuschuss ggf. zurückgezahlt werden.

 

Die Landkreis Lüneburg hat bereits in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Liquidität des Frauenhauses bei bevorstehenden Veränderungen der Förderrichtlinien nicht gefährdet war. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. für den Betrieb des Frauenhauses Lüneburg für das Jahr 2027 eine Förderung unter Vorbehalt der Rückzahlung in Höhe bis zu 100.000 € zu bewilligen. Entsprechende Mittel sollten bei der Haushaltsplanung 2027 berücksichtigt werden.

 

Wie mehrfach berichtet plant der Verein weiterhin den Bau eines neuen Frauenschutzzentrum. Die Planung gehen weiter voran. Die Marianne-Bock-Gedächtnis-Stiftung, der Landkreis, die Hansestadt und der Verein Frauen helfen Frauen sind aktuell in der Planung.

 

Frau Lambertz wird in der Ausschusssitzung ihr Anliegen und zum aktuellen Stand des Projekts „Frauenschutzzentrum Lüneburg“ vortragen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000,00_€

 

b) an Folgekosten:   __________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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