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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2026/221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kreisverwaltung wird gebeten, im zuständigen Fachausschuss über die bestehenden Schutz- und Sicherheitskonzepte für Frauenhäuser sowie Mutter-Kind-Einrichtungen im Landkreis Lüneburg zu berichten.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

1. Wie gestaltet sich die Schutzkette für Frauen und Mütter mit Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur sicheren Unterbringung?

2. Welche Voraussetzungen bestehen für die Aufnahme von Frauen mit Kindern im Frauenhaus? In welchen Fällen erfolgt stattdessen oder anschließend eine Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung?

3. Welche unterschiedlichen Schutz- und Sicherheitsanforderungen bestehen für Frauenhäuser und Mutter-Kind-Einrichtungen und wie werden diesen jeweils Rechnung getragen?

4. Welche baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestehen in den jeweiligen Einrichtungen (z.B. gesicherte Eingangsbereiche, Schließsysteme, Alarmierungsmöglichkeiten, Schutzräume sowie Notfall- und Fluchtkonzepte)?

5. Wie wird sichergestellt, dass gewaltausübende Partner, Familienangehörige oder anderegefährdende Personen keinen Zugang zu den Einrichtungen erhalten?

6. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen den Einrichtungen, der Polizei und weiteren Sicherheitsbehörden? Gibt es besondere Einsatz- oder Interventionskonzepte für Bedrohungslagen?

7. Werden die bestehenden Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüft und an aktuelle Gefährdungslagen angepasst?

8. Sieht die Kreisverwaltung weiteren Handlungsbedarf, um den Schutz der betroffenen Frauen, Kinder sowie der Beschäftigten weiter zu verbessern?

9. Welche Maßnahmen bestehen zum Schutz und zur Unterstützung der Beschäftigten in den Frauenhäusern und Mutter-Kind-Einrichtungen? Insbesondere wird um Darstellung gebeten, welche

Angebote neben Sicherheits- und Deeskalationsschulungen bestehen, um Mitarbeitende nachBedrohungs- oder Gewaltsituationen psychologisch zu begleiten und zu unterstützen und ob hierfür ein entsprechendes Unterstützungsnetz besteht.

Hinweis zur Antragsstellung/Berichterstattung

Der Gruppe FDP / Die Unabhängigen ist bewusst, dass einzelne Aspekte der Schutz- und Sicherheitskonzepte aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich erörtert werden können oder sollten. Die Kreisverwaltung wird daher gebeten, eigenständig zu prüfen, welche Punkte gegebenenfalls im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind.

Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass keine detaillierte Darstellung von Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist, sofern hierdurch bestehende Schutzkonzepte oder die Sicherheit der Einrichtungen beeinträchtigt werden könnten. Sofern entsprechende Maßnahmen vorhanden sind, genügt aus unserer Sicht eine allgemeine Darstellung ihres Bestehens sowie eine Einschätzung, ob diese nach Auffassung der Verwaltung den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Begründung

Frauen und Kinder, die vor häuslicher Gewalt fliehen, müssen sich darauf verlassen können, dass sie an ihrem Zufluchtsort sicher sind. Das gilt sowohl für Frauenhäuser als auch für Mutter-Kind-Einrichtungen. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben und haben unterschiedliche Rahmenbedingungen. Deshalb stellt sich die Frage, welche Schutzkonzepte jeweils bestehen und wie Betroffene dort vor gewalttätigen Partnern oder anderen Familienangehörigen geschützt werden. Gleichzeitig sollten auch die Beschäftigten in den Blick genommen werden, die in ihrem Arbeitsalltag ebenfalls besonderen Belastungs- und Gefährdungssituationen ausgesetzt sein können.

Mit diesem Antrag soll ausdrücklich keine Panik verbreitet oder der Eindruck erweckt werden, dass es im Landkreis Lüneburg Sicherheitsdefizite gibt. Vielmehr soll ein Überblick über die bestehenden Schutzmaßnahmen gewonnen und geprüft werden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt seit Jahren. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes nahm die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt innerhalb von fünf Jahren um 17,8 % zu. Nicht ohne Grund haben Bundestag und Bundesrat Anfang 2025 das Gewalthilfegesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Gleichzeitig soll das Hilfesystem weiter ausgebaut und qualitativ gestärkt werden.

Die Ereignisse in Stade haben die Bedeutung sicherer Schutzräume zusätzlich ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Unabhängig davon ist die Frage nach der Sicherheit von Frauenhäusern und Mutter-Kind-Einrichtungen längst überfällig. Der Landkreis sollte daher transparent darstellen, wie die Schutzkette für betroffene Frauen und ihre Kinder ausgestaltet ist und welche Sicherheitsmaßnahmen für Bewohnerinnen, Kinder und Beschäftigte bestehen.

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