Berichtsvorlage - 2026/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen als Konzernkredite für die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Anna Gißel
- Verantwortlich:
- Anna Gißel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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17.09.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) muss ihre Investitionskosten, z. B. für den Erwerb von Bussen, Planung des Liniennetzes und für die Baumaßnahmen auf den Betriebshöfen, über Darlehen finanzieren, soweit es keine Förderung Dritter gibt.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 12.11.2025 (siehe Vorlage 2025/313) gewährt der Landkreis Lüneburg der MOIN Konzernkredite gemäß § 121a NKomVG bis zu einer Höhe von insgesamt 42.300.300 Euro. Die Gewährung der Konzernkredite ist der Kommunalaufsichtsbehörde beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport angezeigt worden.
Es wurden zwei weitere Konzernkredite ausgeschrieben. Dabei sind zehn Kreditinstitute bzw. Kreditvermittler um die Abgabe von Angeboten gebeten worden. Sechs Banken bzw. Kreditvermittler haben ein Angebot abgegeben. Den Zuschlag erhielten die Banken mit dem günstigsten und wirtschaftlichsten Angebot.
Folgende Konditionen sind vereinbart worden:
1. Ratendarlehen
(für Midibusse, Bordrechner/ITCS, Einrichtung Liniennetzplan, Nutzfahrzeug Werkstatt)
Darlehensbetrag: 3.954.800 Euro
Auszahlung: 100 % am 31.08.2026
Laufzeit: 10 Jahre
Zinsbindung: Gesamtlaufzeit
Tilgung: Vierteljahresraten, erstmals zum 30.09.2026
Nominalzins: 3,49 % p. a.
2. Ratendarlehen
(für Planungskosten Betriebshof Reppenstedt, Ausbau Betriebshof Lüneburg)
Darlehensbetrag: 3.812.000 Euro
Auszahlung: 100 % am 31.08.2026
Laufzeit: 30 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgung: Vierteljahresraten, erstmals zum 30.09.2026
Nominalzins: 3,66 % p. a.
Die Weiterleitung der Konzernkredite an die MOIN erfolgt auf Grundlage gesondert abzuschließender Darlehensverträge zwischen dem Landkreis und der Gesellschaft. Die MOIN hat nach EU-Beihilferecht einen Zinsaufschlag (Avalprovision) an den Landkreis zu entrichten. Die noch zu vereinbarende Avalprovision hat sich am Zinsunterschied zwischen Kommunalkonditionen und den Konditionen, welche die MOIN voraussichtlich bei eigener Kreditaufnahme zahlen müsste, zu orientieren.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: Kreistagsbeschluss vom 12.11.2025
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein









