Beschlussvorlage - 2026/259
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg für die Legislaturperiode 2026 - 2031
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung
- Verantwortlich:
- Brandt, Sebastian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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17.09.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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Sachverhalt
Gemäß § 55 Abs. 1 NKomVG haben Abgeordnete der kommunalen Vertretungen Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung. Das für Inneres zuständige Ministerium beruft gemäß § 55 Abs. 2 NKomVG jeweils vor dem Ende einer allgemeinen Wahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die bis zum Beginn der neuen Wahlperiode Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung nach Absatz 1 geben. Die Empfehlungen sind von dem für Inneres zuständigen Ministerium zu veröffentlichen. Die Entschädigungskommission hat für 2026 entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.
Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen und der erhöhten Belastung der kommunalen Mandatsträger durch die Zunahme der Komplexität der zu erledigenden Aufgaben, hält die Kommission eine Steigerung der empfohlenen Höchstsätze im Vergleich zu den letzten Empfehlungen um ca. 15 % für grundsätzlich für gerechtfertigt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich dabei jedoch an der Einwohnerzahl der Kommune orientieren. Die Aufwandsentschädigung bei Landkreisen und der Region Hannover (150.001 - 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner) soll dabei im Monat einen Höchstbetrag von 505 Euro nicht überschreiten. Die Kommission empfiehlt daher nachdrücklich, innerhalb der Größenklassen zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der Festlegung des eigenen Pauschalsatzes in ein angemessenes Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl der Kommune zu setzen.
Die durchzuführende Interpolierung ergibt für den Landkreis Lüneburg folgende Berechnung:
Aufwandsentschädigung der Abgeordneten der Kreistage:
Landkreis mit 150 001 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 505 Euro
Interpolierung auf tatsächliche Einwohnerzahl:
Einwohnerzahl Landkreis Lüneburg zum 30.06.2025: 179.015 Einwohnerinnen und Einwohner
Formel für Interpolierung:
360 + (505 - 360) x (179.015-150.000) = 388,05 Euro aufgerundet 390,00 Euro
(300.000-150.000)
Prozentuale Steigerung von 360 Euro auf 390 Euro: 8,333 %
Die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung ohne Sitzungsgeld beträgt momentan 210 Euro. In der zugrunde gelegten fiktiven monatlichen Entschädigung von momentan 360 Euro sind drei fiktive monatliche Sitzungen, folglich 3 x 50 € Sitzungsgeld, enthalten.
Die sich nach der vorgenommen Interpolierung ergebende Differenz von monatlich 30 Euro wurde im anliegenden Entwurf auf die bisherige monatliche Aufwandsentschädigung aufgeschlagen (Erhöhung von 210 Euro auf 240 Euro). Eine Anpassung des bisherigen Sitzungsgeldes in Höhe von 50 € je Sitzung ist im anliegenden Entwurf daher nicht vorgesehen.
Mit Blick auf die in der Diskussion stehende Wiedereinführung einer IT-Pauschale empfiehlt die Kommission, dafür keine gesonderte Pauschale festzulegen, sondern den Aufwand im Rahmen der Aufwandsentschädigung zu berücksichtigen. Dies war auch Ergebnis der Beratungen zur Entschädigungssatzung vor Beginn der laufenden Legislaturperiode. Weiterhin fehlt es an einem entsprechenden finanziellen Spielraum mit Blick auf die vorzunehmende Interpolierung.
Der anliegende Entwurf enthält weiterhin Vorschläge für Anpassungen bei den Funktionszulagen (§ 4), der Fahrtkostenentschädigung (§ 5), des Verdienstausfalls, des Nachteilsausgleichs, der Kinderbetreuung (§ 6) und der Fraktionskostenzuschüsse (§ 9). Hierbei wurden Anpassungen um 15% vorgenommen, welche kaufmännisch auf glatte Zahlen auf- oder abgerundet wurden.
Bei der Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen (§ 8) wurden zudem größere Anpassungen im Bereich des Feuer- und Katastrophenschutzes vorgenommen. Hierzu gab es eine Verständigung zwischen dem Kreisbrandmeister und dem Leiter des Fachdienstes Bevölkerungsschutz. Vor dem Hintergrund der immer komplexer werdenden und zusätzlich wahrzunehmenden Aufgaben ergab ein Vergleich mit anderen Landkreisen, dass in diesem Bereich beim Landkreis Lüneburg sowohl im Hinblick auf die Anzahl und Ausgestaltung der Funktionen, als auch im Hinblick auf die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung bei den jeweiligen Funktionen ein größerer Anpassungsbedarf besteht. Ohne entsprechende Anpassungen besteht die Gefahr, dass die wahrzunehmenden Aufgaben nicht mehr alleine durch das Ehrenamt abgedeckt werden können. In manchen Landkreisen werden bestimmte Aufgaben bereits durch hauptamtliche Beschäftigte in den Verwaltungen wahrgenommen. Zur Vermeidung einer entsprechenden Aufgabenverschiebung und zur Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen, enthält der anliegende Entwurf daher Vorschläge zur Neuausgestaltung der Funktionen und Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Feuer- und Katastrophenschutzes.
Weiterhin wurde als neue Funktion eine Bibersachverständige / ein Bibersachverständiger hinzugefügt. Die Landkreise befinden sich zu diesem Thema momentan im Austausch mit dem Land Niedersachsen.
Der aktuelle Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Lüneburg hat bereits mitgeteilt, dass er sein Ehrenamt mit Ablauf der laufenden Legislaturperiode niederlegen wird. Die Verwaltung nimmt in diesem Bereich bereits viele Aufgaben selber wahr, sodass vorgeschlagen wird, die Funktion des Radverkehrsbeauftragten zu streichen.
Die Entschädigung der weiteren ehrenamtlich Tätigen wurde pauschal um 15 % erhöht.
Nach einer Beschlussfassung durch den Kreistag ist die Entschädigungssatzung abschließend im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg zu veröffentlichen.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,5 kB
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