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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan des Landkreises

Lüneburg für das Haushaltsjahr 2026 werden beschlossen.

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Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2026 weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von 54.265.800 Euro aus. Zwischenzeitlich haben sich gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan jedoch erhebliche Verschlechterungen ergeben.

 

So sind unter anderem bei den Personalaufwendungen, für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie für die Beihilfe- und Versorgungsumlage, im Bereich des Rettungsdienstes, der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und für Einrichtungen des ÖPNV deutliche Mehraufwendungen zu erwarten. Die Mehraufwendungen können durch Haushaltsverbesserungen an anderer Stelle, z. B. durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage, im Bereich der Gebäudewirtschaft und durch Mehrerträge für die Genehmigung von Windparks nur teilweise kompensiert werden. Insgesamt ist nach aktueller Prognose mit einer Erhöhung des Jahresfehlbetrages um 9.685.100 Euro auf insgesamt 63.950.900 Euro zu rechnen.

 

Gemäß § 115 Abs. 2 NKomVG ist der Landkreis Lüneburg aufgrund des erheblich gestiegenen Fehlbetrages verpflichtet, eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Diese bedarf der Beschlussfassung durch den Kreistag.

 

Neben den Veränderungen im Ergebnishaushalt soll im Nachtragshaushaltsplan eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung für die Gewährung von Investitionszuweisungen an den kreiseigenen Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) für die Planung und den Bau einer Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau veranschlagt werden. Der Planfeststellungsbeschluss für diese Maßnahme wurde am 11.05.2026 gefasst. Um die für den Bau notwendigen Aufträge vergeben zu können, sollen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in einem Nachtragswirtschaftsplan des SBU bereitgestellt werden. Gleichzeitig ist im Nachtragshaushalt des Landkreises eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.770.000 Euro auszuweisen, um den Eigenanteil des Landkreises an der Finanzierung der Brücke haushaltsrechtlich abzusichern. Diese Verpflichtungsermächtigung beinhaltet auch die vom Kreistag am 25.06.2026 beschlossene außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.535.000 Euro für die Planung der Elbbrücke.

 

Durch die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung für den Bau und die Planung der Elbbrücke erhöht sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im § 3 der Haushaltssatzung gegenüber der bisherigen Festsetzung von 40.922.000 Euro um 23.770.000 Euro auf 64.692.000 Euro.

 

Alle Änderungen des Ergebnishaushalts, die in den Nachtragshaushaltsplan einfließen sollen, sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der Entwurf von 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist als Anlage 2 beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: … €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges: Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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Anlagen

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