Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/278

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Der Satzung über die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg (Abfallsatzung) in der vorgelegten Fassung (siehe Anlage) zum 01.01.2027 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (GfA) nimmt die Aufgaben der Sammlung, des Transports, der Beseitigung, Behandlung und Verwertung von Abfällen und Wertstoffen sowie die Durchführung von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten im Landkreis Lüneburg wahr. Hierzu gehört auch die Sammlung von Sperrmüll, welche derzeit an 6 Terminen im Jahr, somit alle zwei Monate am vorher angekündigten Abfuhrtag, erfolgt.

 

Mehrmals wurde im GfA-Verwaltungsrat bereits über eine Anpassung der Sperrmüllsammlung diskutiert. Aus der Runde der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg wurde am 18. Februar 2026 der mehrheitliche Wunsch an den Landkreis herangetragen, die Anzahl der jährlichen Sperrmüllsammeltermine von derzeit 6 Terminen auf zukünftig 4 Termine pro Jahr zu reduzieren, weil dies dem Bedarf besser entspreche.

 

Durch die Verringerung der Abfuhrtermine für Sperrmüll ist die Abfallsatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg in § 9 Abs. 5 Ni. 4 entsprechend anzupassen.

 

Zur Klarstellung: Die Reduzierung der Abfuhrtermine für Sperrmüll betrifft nur das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg, aber nicht das Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg. Die Hansestadt Lüneburg hat für ihr Entsorgungsgebiet eine eigene Abfallsatzung. Im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg bleibt es auch weiterhin bei 6 Sammelterminen für Sperrmüll im Jahr, somit alle zwei Monate am vorher angekündigten Abfuhrtag.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedarf es für den Erlass von Satzungen für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Lüneburg.

 

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in der Sitzung am 18.08.2026 der Abfallsatzung zugestimmt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

mögliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Reduzieren

Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.09.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung