Beschlussvorlage - 2026/281
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtragswirtschaftsplan 2026 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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23.09.2026
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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Sachverhalt
Im Hinblick auf Nachtragshaushaltssatzung und -plan des Landkreises für das Haushaltsjahr 2026, ist auch ein Nachtragswirtschaftsplan 2026 für den SBU zu beschließen.
Im Erfolgsplan sind keine Änderungen vorzunehmen.
Im Vermögensplan ist jedoch eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2027 bis 2031 aufzunehmen.
Für den Bau der Elbbrücke Darchau – Neu Darchau ist am 11.05.2026 der erforderliche Planfeststellungsbeschluss gefasst worden.
Um sowohl die weiteren Planungen, als auch den Bau der Elbbrücke finanziell abzusichern, ist es erforderlich, die Gesamtfinanzierung des Projekts durch Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen in einem Nachtragswirtschaftsplan 2026 des SBU und im Nachtragshaushalt 2026 des Landkreises (Vorlage 2026/274) zu beschließen.
Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist eine Voraussetzung, um der NLStBV die Baureife des Projekts mitzuteilen. Ziel ist es, im Jahr 2027 durch Mitteilung der Baureife eine konkrete Förderzusage des Nds. MW für die bislang in Aussicht gestellte NGVFG-Förderung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Baukosten zu erhalten.
Die im beigefügten Nachtragswirtschaftsplan (Finanzplan 2026 bis 2031) veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 96.520.000,- € entsprechen der Gesamtkostenberechnung des Projekts, die Ende 2025 erstellt worden ist und der NLStBV dementsprechend zur Vorprüfung hinsichtlich der Förderfähigkeit nach dem NGVFG zugesandt worden ist.
Mit Schreiben vom 27.01.2026 hat die NLStBV daraufhin mitgeteilt, dass das Projekt gem. §2 Satz1 Nr.2a NGVFG als förderfähig bewertet werde. Der Fördersatz könne variieren. Im vorliegenden Fall sei vorgesehen, das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch Zuwendungen in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Abzüglich der bereits im Jahr 2026 veranschlagten 500.000,- € an weiteren Planungskosten, verbleiben Gesamtausgaben in Höhe von 96.020.000,- €, die entsprechend als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Wirtschaftsjahren 2027 bis 2031 veranschlagt worden ist.
Diese beinhaltet auch die vom Kreistag am 25.06.2026 beschlossene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.880.000,- €.
Darüber hinaus sind die voraussichtlichen Einnahmen durch Zuwendungen nach dem NGVFG und des Landkreises Lüchow-Dannenberg gem. Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 in Höhe von insgesamt 72.250.000,- €, sowie die Investitionszuschüsse des Landkreises Lüneburg in Höhe von insgesamt 24.270.000,- € veranschlagt worden.
Im Nachtragshaushalt des Landkreises ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 23.770.000,- € (abzüglich der bereits im Jahr 2026 veranschlagten Ausgabeermächtigung von 500.000,- €) veranschlagt worden.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221 kB
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