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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stockt seinen Stellenbestand in der ARGE / dem zukünftigen Jobcenter unter Anrechung der von städtischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern derzeit noch besetzten Stellen auf insgesamt 35 Stellen auf und richtet dafür im Stellenplan 2011 19 neue Stellen ein.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem feststeht, dass im Landkreis Lüneburg die Aufgaben nach dem SGB II zukünftig weiterhin in einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen werden, sind nunmehr Verhandlungen zwischen Agentur und Landkreis über die gründungsbegleitenden Vereinbarungen aufgenommen worden.

 

Dabei ergibt sich aufgrund aktueller Entwicklungen auf Bundesebene die Notwendigkeit, aber zugleich die Chance, die personelle Beteiligung des Landkreises in der ARGE (zukünftig Jobcenter) neu zu gestalten.

 

Zum 01.10.2010 ist der Landkreis mit 16 eigenen Mitarbeiter/-innen und 16 Stellen in der ARGE präsent. Die Hansestadt Lüneburg stellt weitere 4 (von vormals 13) kommunale Mitarbeiter/-innen. Dies bedeutet, dass von den insgesamt 164 Mitarbeitern lediglich 20 bzw. 12,2% von kommunaler Seite gestellt werden.

 

Eine aktuell vorliegende Übersicht über Personalanteile in den ARGEn in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern weist die ARGE Lüneburg mit 12,2% beim kommunalen Anteil als absolutes Schlusslicht aus. Keine ARGE in Norddeutschland verfügt über weniger kommunales Personal.

 

Der Durchschnitt im Bund liegt bei 33,7%, der Durchschnitt in Niedersachsen-Bremen bei 31,8%.

 

Der Landkreis Lüneburg hatte vor dem Hintergrund der unklaren Entwicklung bewusst davon abgesehen, sein personelles Engagement zu verstärken. Er hatte sich daher mit sehr wenig Personal eingebracht und davon sind 31,25% Mitarbeiter/-innen auch nur durch Zeitverträge gebunden.

 

Auch der Bund/die Agentur hat von 132 Mitarbeiter/-innen 24% nur auf Grundlage von Zeitverträgen eingestellt.

 

Der Bund zeigt – dies allerdings deutschlandweit – keine Bereitschaft, die erforderlichen Stellen einzurichten, um dieses Personal in namhaften Umfang in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. Eine Verlängerung der laufenden befristeten Arbeitsverhältnisse ist aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

 

Dies würde bedeuten, dass seit Jahren eingearbeitetes Personal freigesetzt werden müsste, vergleichbarer Ersatz jedoch auch nicht zur Verfügung steht.

 

Aus diesem Grund sind nun die Agentur und die ARGE an den Landkreis herangetreten und schlagen vor, dass der Landkreis sich personell deutlich stärker engagiert und als Arbeitgeber dieses freiwerdenden Personals auftritt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich zukünftig in gleicher Stärke wie der Landkreis Harburg zu der dortigen – kleineren – ARGE zu beteiligen. Dies würde bedeuten, der Landkreis hätte seinen Stellenbestand unter Anrechnung der städtischen Mitarbeiter/-innen von 16 Stellen (davon fünf befristet besetzte) auf 35 Stellen aufzustocken. Davon würden 4 Stellen nur besetzt, soweit vorhandene städtische Mitarbeiter/-innen ausscheiden.

 

Damit läge der Landkreis Lüneburg mit 21,3% im Hinblick auf den kommunalen Personalanteil immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 33,7% und dem Landesdurchschnitt von 31,8%.

 

Ein solches Vorgehen steht im Einklang mit den Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages, der nur auf diese Weise den kommunalen Einfluss auf die Betriebsphilosophie der Jobcenter gesichert sieht. Ein Auszug aus dem NLT-Rundschreiben ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier (was leicht angenommen werden könnte) kein Zusammenhang zwischen dem Verzicht des Landkreises auf Ausübung der Option und dieser Personalsituation besteht. Im Falle der Option hätte der Landkreis das gesamte Personal übernehmen müssen.

 

Im Hinblick auf die Kosten ist festzustellen, dass es bei der bisherigen Regelung bleibt, dass der Landkreis 12,6% der Gesamtverwaltungskosten trägt (§ 46 Abs. 3 SGB II). Aus den Gesamtverwaltungskosten werden auch die zusätzlichen, aus der Personalaufstockung resultierenden Aufwendungen getragen.

 

Ein gewisses Kostenrisiko besteht darin, dass der Landkreis Dienstherr/Arbeitgeber dieser Mitarbeiter wird. Er wird also Overheadkosten (Personalverwaltung etc.) aufbringen müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass durch das Aufwachsen des Personalkörpers beim Landkreis auf über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalrat auf Freistellung eines weiteren Personalratsmitglieds drängt. Dies ist aber noch abschließend zu klären, da das Jobcenter nunmehr nach § 44 h SGB II über einen eigenen Personalrat verfügen soll. Einstellungen werden allerdings durch den Personalrat des Landkreises begleitet werden müssen.

 

Festzustellen ist aber auch, dass der Landkreis seine Overheadkosten (Personalnebenkosten) durch Aufschläge auf die bei der ARGE zur Erstattung angemeldeten Bruttopersonalkosten ausgleicht. So sind dem Landkreis Lüneburg im Haushaltsjahr 2009 (siehe Produkt 312–900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) Aufwendungen für aktives Personal (Bruttopersonalkosten) in Höhe von 672.000,00 Euro entstanden, er hat dafür Kostenerstattungen in Höhe von 728.000,00 Euro erhalten.

 

Damit bliebe es bei der Einrichtung der 19 zusätzlichen Stellen bei einer Steigerung der Bruttopersonalaufwendungen, die durch entsprechende Einnahmen kompensiert wird. Nicht gedeckte Mehraufwendungen (im Sinne von zusätzlichen Kosten) im Produkt 312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitslose werden daraus nicht resultieren.

 

Die vorgeschlagene Vorgehensweise ist nahezu alternativlos. Der Bund (und dies ist eine im BMAS getroffene Entscheidung, die nicht durch eine örtliche Agentur oder die Regionaldirektion beeinflussbar oder veränderbar ist) wird bei seiner Entscheidung bleiben. Sie ist (mit Blick auf die bisherige sehr zurückhaltende Einstellungspraxis des Landkreises Lüneburg) auch durchaus nachvollziehbar.

 

Steigert der Landkreis Lüneburg sein personelles Engagement nicht, wäre das Jobcenter im Laufe
des Jahres 2011 kaum noch arbeitsfähig.

 

Eine Verantwortung dafür könnte mit Blick auf die bundesweiten Vergleichszahlen auch dem Landkreis Lüneburg wegen der restriktiven Stellenpolitik zugeschrieben werden.

 

Es wird im Rahmen der in diesem Zusammenhang zu führenden Verhandlungen darauf ankommen,

 

Ø       Personalanteile festzuschreiben

Ø       Regelungen über die Frage zu treffen, wie Personal aufgeteilt wird, wenn die Jobcenter – aus welchen Gründen auch immer – aufgelöst werden,

Ø       auf eine angemessene Beteiligung der Mitarbeiter des Landkreises in der Besetzung von Leitungsfunktionen hinzuwirken.

 

Sobald die konkreten Stellenwerte und damit auch die Personalkosten feststehen, werden die Haushalts-Vorlage und die Stellenplan-Vorlage-Nr.: 2010/229 entsprechend ergänzt.

 

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Anlagen

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20.12.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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