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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage (aktualisiert um lfd. Nr. 3) aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 83 Abs. 4 NGO, 65 und 2 Abs. 1 NLO und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 27.08.2010 bis zum 02.11.2010 sind die in der Anlage aufgeführten zwei Zuwendungen von der Sparkasse Lüneburg und der Stiftung Niedersachsen Metall im Wert von über 2.000 Euro angeboten worden.

Ergänzende Sachlage vom 24.11.2010:

Aufgrund eines kurzfristigen Angebotes einer Spende wird die Aktualisierung der Vorlage notwendig. Die Zuwendungsgeberin, die Steuerberaterkammer Niedersachsen, die am 23.11.2010 eine Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro angeboten hat, möchte diese noch in diesem Jahr abwickeln.

 

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Anlagen

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20.12.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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