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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/318

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Personalaufwendungen und -auszahlungen in Höhe von 120.400 € wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Für das Jahr 2010 beträgt der Ansatz für die Brutto-Personalaufwendungen 23.111.600,- € nach verschiedenen, auch pauschalen Kürzungen in Höhe von insgesamt 1.148.500,- €. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um die anfallenden Personalkosten zu decken. Nach den derzeitigen Hochrechnungen werden für das Jahr 2010 Personalaufwendungen in der Höhe von voraussichtlich 23.232.000,- € benötigt, d. h. 120.400,- € mehr als veranschlagt.

 

Zusätzliche Personalaufwendungen sind im laufenden Haushaltsjahr aus folgenden Gründen zu verzeichnen:

 

Für 2010 war im Rahmen der Planungen eine Tarifsteigerung in Höhe von 1,0 % angenommen worden. Tatsächlich ist es jedoch zu einer prozentualen Steigerung von ca. 1,55 % gekommen. Dieses bedeutet Mehrausgaben von rund 86.100,- €.

 

In einem Umfang von rund 24.500,- € sind zusätzliche Personalaufwendungen im Bereich der sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen entstanden. Diese sind begründet durch nicht vorhersehbare Aufwendungen für die Arbeitssicherheit bzw. im Zusammenhang mit Stellenneubesetzungen.

 

Des Weiteren müssen rund 31.000,- € Personalaufwendungen mehr aufgebracht werden als veranschlagt, weil Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter aus den Bereichen „Kinderschutz, Hilfen zur Erziehung und Sozialräume“, „Sozialpsychiatrischer Dienst“ und „Pflegekinderdienst“ nach den neuen Tarifregeln für den Sozial- und Erziehungsdienst rückwirkend in die Entgeltgruppe S14 TVöD (statt S11 / S12) einzugruppieren sind. Dieses wurde erst Ende August des Jahres nach Klärung von Irritationen hinsichtlich der Anwendung der neuen tariflichen Regelungen deutlich.

 

Die Mehraufwendungen können teilweise noch durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden, im Ergebnis wird der Ansatz für Personalaufwendungen nach der derzeitigen Hochrechnung jedoch um 120.400,00 € überschritten.

 

Die dargestellten Veränderungen waren insgesamt zum Zeitpunk der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2010 nicht vorhersehbar und konnten somit nicht bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.

 

Die aktuelle Hochrechnung erfolgte unter Berücksichtigung der aktuellen Abschlagszahlungen zur Versorgungs- und Beihilfeumlage an die Niedersächsische Versorgungskasse in Hannover. Die tatsächlichen Beiträge werden jeweils erst Mitte Dezember des Jahres nach den tatsächlichen Entwicklungen bei der Versorgungskasse im laufenden Haushaltsjahr festgesetzt. In den vergangenen Jahren ergaben sich Abweichungen schwankend zwischen Nachzahlungen und Überzahlungen in Höhe von jeweils bis zu 100.000,- €. Es besteht daher bis zur Festsetzung der Umlagebeiträge durch die Niedersächsische Versorgungskasse eine Prognoseunsicherheit von rd. +/- 100.000,- €.

 

Sobald die Festsetzungen der Umlagen vorliegen, spätestens zum Kreistag am 20.12.2010, wird zur Personalausgabenentwicklung ergänzend berichtet und der überplanmäßige Bedarf, soweit erforderlich, aktualisiert.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei der Kreisumlage (Produkt 611-000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“) gewährleistet.

 

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Beschlüsse

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20.12.2010 - Kreistag - geändert beschlossen

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