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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung der Durchführung des Zensus 2011 bei der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/oder personeller Ressourcen bei gleichzeitiger Verbesserung der Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

 

In Verfolgung dieser Zielsetzung konnte in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Als nächstes Projekt wird die organisatorische Zusammenführung der Aufgaben nach dem Zensusgesetz 2011 empfohlen.

 

Sowohl die Hansestadt als auch der Landkreis Lüneburg hätten nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 (Nds. AG ZensG 2011) für die Erfüllung des Zensusgesetzes 2011 jeweils eigene Erhebungsstellen einrichten müssen. An die örtlichen Erhebungsstellen werden spezielle personelle, organisatorische und räumliche Anforderungen gestellt, die jede Körperschaft für sich nur schwer erfüllen kann. Das Nds. AG ZensG 2011 hat deshalb ausdrücklich Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit eingeräumt.

 

Da die Hansestadt Lüneburg bereits geeignete Räumlichkeiten nachweisen konnte, die den besonderen Anforderungen des Nds. AG ZensG 2011 entsprechen, haben sich Hansestadt und Landkreis Lüneburg darauf verständigt, dass die Hansestadt die Aufgaben nach dem Nds. AG ZensG 2011 für den Landkreis Lüneburg durchführt (mandatierende Aufgabenerfüllung). Hierzu bedarf es des Abschlusses einer Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit, die die Aufgabenerfüllung und die damit verbundenen Modalitäten regelt. Diese Zweckvereinbarung bedarf der Beschlussfassungen durch den Rat der Hansestadt Lüneburg und durch den Kreistag des Landkreises Lüneburg. Im Anschluss ist die Zweckvereinbarung dem Niedersächsischen Innenministerium anzuzeigen und im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg zu veröffentlichen.

 

Für die gemeinsame Durchführung der Aufgaben stehen zunächst 1,5 A10-Stellen zur Verfügung. Soweit erforderlich, werden zusätzlich bis zu 2,0 E 6-Stellen zur Verfügung gestellt. Der Landkreis weist davon 0,5 A10-Stelle sowie ggf. bis zu 1,0 E 6-Stelle der Hansestadt zu. Hätte jede Körperschaft für sich eine separate Erhebungsstelle eingerichtet, so hätte sie nach den gesetzlichen Vorgaben für die Leitung der Erhebungsstelle jeweils eine volle Stelle der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) vorsehen müssen. Durch Einsparen von 0,5 A10-Stellenanteilen bei gemeinsamer Aufgabenerledigung kann der Personalaufwand insgesamt um ca. 30.000 Euro/Jahr reduziert werden. Hansestadt und Landkreis Lüneburg bekommen zwar Zuweisungen vom Land für die Aufgabenerfüllung nach dem Nds. AG ZensG 2011, doch diese hätten die erwarteten tatsächlichen Kosten bei der Einrichtung von zwei Erhebungsstellen nicht voll abgedeckt. Die Zuweisungen nur für Personalkosten betragen bei Hansestadt und Landkreis Lüneburg zusammen ca. 160.000 Euro. Durch die bei gemeinsamer Aufgabenerledigung mögliche Aufwandsreduzierung im Personalbereich wird angestrebt, dass die Zuwendungen den Aufwand decken.

 

Die Personal- und Sachkosten werden zwischen den Vertragspartnern im Verhältnis der jeweiligen amtlichen Fallzahlen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg zur Gesamtfallzahl abgerechnet. Diese amtlichen Fallzahlen sind auch Grundlage für die Bemessung der Landeszuwendungen.

 

Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung entnommen werden.

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Anlagen

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20.12.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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