Beschlussvorlage - 2010/325
Grunddaten
- Betreff:
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LEADER -Region Niedersächsische Elbtalaue – Anträge der Gemeinde Scharnebeck und der Stadt Bleckede für den Ausbau der touristischen Infrastruktur
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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01.02.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinde Scharnebeck werden aus den LEADER -Projektmitteln für das Haushaltsjahr 2010 bis zu 5.000 EUR für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zur Verfügung gestellt.
Der Stadt Bleckede werden aus den LEADER- Projektmitteln für das Haushaltsjahr 2010 bis zu 5.000 EUR für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg stellt für die LEADER -Region Elbtalaue jährlich 20.000 EUR an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Hiervon sind 10.000 EUR der Landkreisanteil für das Regionalmanagement, welches durch die SG Elbtalaue in Form von Frau Sander sichergestellt wird. Die übrigen 10.000 EUR sind für die Unterstützung von Projekten vorgesehen, die aus der Sicht des Landkreises eine kreisweite Bedeutung haben oder im Einzelfall die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) in besonderer Art und Weise umzusetzen helfen.
Jeder der LEADER -Regionen stehen während der derzeitigen Förderperiode 2007 - 2013 2 Mio. EUR an Projektmitteln aus dem ELER-Topf (Förderung der ländlichen Entwicklung) der EU zur Verfügung.
Die die LEADER- Region Elbtalaue begleitende Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg (GLL) hat wiederholt deutlich gemacht, dass diese Mittel kurzfristig in Projekten zu binden sind, damit diese für die Region nicht verfallen.
Aus dem Landkreis Lüneburg liegen für das laufende Haushaltsjahr 2010 zwei Projektvorschläge vor, deren Finanzierung im Wesentlichen auf die Realisierung dieser LEADER-Mittel begründet ist. Die entsprechenden Fördermittel werden kurzfristig zur Verfügung stehen.
Es handelt sich hierbei jeweils um die Erstellung je eines Wohnmobilstellplatzes im Bereich der Gemeinde Scharnebeck sowie der Stadt Bleckede. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aus den entsprechenden Haushaltsmitteln des Jahres 2009 bereits 3.000 EUR für einen Wohnmobilstellplatz in Hohnstorf gezahlt wurden. Zusammen mit dem seit einigen Jahren bestehenden Wohnmobilstellplatz in Alt Garge im Bereich des dortigen Campingplatzes wäre zumindest auf der linkselbischen Seite eine ausreichende Versorgung mit dieser Infrastruktur sichergestellt.
Es kann deutlich festgestellt werden, dass der Reisemobiltourismus eine Wachstumsbranche ist. Die Zahl der Reisemobiltouristen steigt kontinuierlich, was vor allem auch durch die demographische Entwicklung begünstigt wird. Schließlich gehören 74 % der Reisemobiltouristen der 50+ Generation an. Reisemobiltouristen geben neben den Stellplatzgebühren ca. 45 EUR/Person und Tag an den jeweiligen Standorten aus.
a) Wohnmobilstellplatz Bleckede
Die Stadt Bleckede bittet mit Schreiben vom 14.10.2010 um einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 EUR. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 91.500 EUR.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Zuweisung LEADER-Mittel 57.668 EUR (63,0 %)
Zuweisung Förderfonds Metropolregion Hamburg 14.416 EUR (15,8 %)
Zuweisung Landkreis Lüneburg 5.000 EUR ( 5,4 %)
Eigenmittel Stadt Bleckede 14.416 EUR (15,8 %)
b) Wohnmobilstellplatz Scharnebeck
Die Gemeinde Scharnebeck bittet mit Schreiben vom 12.11.2010 um einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.000 EUR. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 84.850 EUR.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Zuweisung LEADER-Mittel 46.350 EUR (54,63 %)
Zuweisung Förderfonds Metropolregion Hamburg 16.750 EUR (19,74 %)
Zuweisung Landkreis Lüneburg 5.000 EUR ( 5,89 %)
Eigenmittel Gemeinde Scharnebeck 16.750 EUR (19,74 %)
Die unterschiedlichen Förderquoten der LEADER-Mittel stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Einstufung der Gemeinden aufgrund ihrer Steuerkraft. Danach erhält die Stadt Bleckede eine Förderquote von 75 % auf die Nettokosten während die Gemeinde Scharnebeck lediglich eine Quote von 65 % erhält. Beim ELER sind jedoch die Ausgaben für die Mehrwertsteuer nicht förderfähig, so dass sich die Förderquoten aufgrund der zu leistenden Bruttokosten entsprechend verringern.
Beide Maßnahmen werden die touristische Infrastruktur im Kreisgebiet spürbar verbessern, so dass aus der Sicht der Verwaltung eine Förderung der beiden Projekte durch die zur Verfügung stehenden Projektmittel sinnvoll ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,2 kB
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