Beschlussvorlage - 2011/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliches Auftragswesen, Beschleunigung von investiven Maßnahmen – Anwendung der erhöhten Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte auch für das Kalenderjahr 2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
14.03.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Wertgrenzen nach dem Runderlass (Wertgrenzenerlass) d. MW, d. StK u. d. übr. Min. vom 04.02.2009 24-32573/0020- finden auch für das Kalenderjahr 2011 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte Anwendung.
Sachverhalt
Sachlage:
Hauptziel des Konjunkturpakets II und des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes war es, in den Jahren 2009 und 2010 Maßnahmen zu treffen, um den wirtschaftlichen Abschwung zu mildern. Das Investitionsprogramm sollte also zusätzliche Investitionen schaffen und zielte nicht auf eine finanzielle Entlastung kommunaler Haushalte ab. Im Rahmen ihrer gesamtwirtschaftlichen Verpflichtung sollten Städte, Gemeinden und Landkreise zusätzlich zu den Vorgaben vom Bund und Land weitere Investitionen tätigen.
Die Investitionen sollten zur Stimulierung der Konjunktur möglichst zeitnah erfolgen.
Aus diesem Grunde wurden die Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für
1. Bauaufträge (VOB/A) und
2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)
gem. RdErl. d. MW, d. Stk u. d. übr. Min. (Wertgrenzenerlass) v. 04.02.2009 24-32513/0020- für die Vergabestellen der Länder angehoben.
Den kommunalen Körperschaften wurde die Anwendung dieser Regelungen empfohlen.
Mit Beschluss vom 25.03.2009 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Anwendung der erhöhten Wertgrenzen für die Jahre 2009 und 2010 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte beschlossen.
Im VOB-Bereich waren beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und freihändige Vergaben bis zu 100.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und im VOL-Bereich waren beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bis 100.000,00 (ohne Umsatzsteuer) zulässig. Die DA Vergabe wurde entsprechend angepasst.
Zur Stabilisierung der konjunkturellen Erholung hat das Land Niedersachsen nunmehr gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 19.11.2010 24- 32573/0020- die vorgesehene Laufzeit um ein Kalenderjahr, also bis zum 31.12.2011, verlängert.
Sofern der Kreistag beschließt, dass die Wertgrenzen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte auch für das Kalenderjahr 2011 Anwendung finden, wird die Verwaltung die Dienstanweisung Vergabe entsprechend anpassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,4 kB
|
