Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Änderung der Kreisgrenze im Bereich der Gemeinden Deutsch Evern und Melbeck / Hohenbostel wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 05.01.2011 bittet das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Lüneburg, Katasteramt Uelzen (LGLN), der Änderung der Kreisgrenze im Bereich der Gemeinden Deutsch Evern und Melbeck / Hohenbostel zuzustimmen (Anlage 1).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) können aus Gründen des Gemeinwohls u. a. Gebietsteile von Landkreisen umgegliedert werden (Gebietsänderungen). Die Absicht, über die Änderung ihres Gebietes zu verhandeln, haben die Landkreise nach § 14 Abs. 3 NLO rechtzeitig der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Kreiseigene Liegenschaften sind von der Änderung nicht betroffen.

 

Im Rahmen von Kartenerneuerungsarbeiten sind dem Katasteramt Uelzen größere Abweichungen zwischen der Darstellung in der Liegenschaftskarte und der Örtlichkeit aufgefallen. Diese betreffen den Flusslauf der Ilmenau und den Bachlauf des Dieksbaches zwischen den Gemarkungen Hohenbostel, Melbeck und Deutsch Evern (Anlagen 2 und 3).

Die beiden Gewässerläufe sind bisher in der Form in der Liegenschaftskarte nachgewiesen, wie sie zurzeit der Anlegung des Katasters im Jahr 1869 aufgemessen worden sind. Die Differenzen zum heutigen Verlauf erklären sich vermutlich aus natürlichen Veränderungen (An- und Ablandungen) an den Gewässerläufen.

Wenn ein Gewässer seinen Flusslauf auf natürliche Weise verändert, so ändern sich die im Gewässer (Flussmitte) oder am Gewässer (Uferlinie) verlaufenden Eigentumsgrenzen nach den § 41 bis 43 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Regel kraft Gesetzes mit dem Gewässer mit. Diese können deshalb vom Kataster berichtigt werden, ohne dass es dazu eines notariellen Vertrages oder einer Auflassung bedarf (Anlage 4).

Über eine entsprechende Veränderung der ebenfalls in der Gewässermitte oder an der Uferlinie verlaufenden Verwaltungsgrenzen (Gemeindegrenze, Kreisgrenze) sagt das Niedersächsische Wassergesetz jedoch nichts. Das LGLN wird parallel zur Berichtigung der Eigentumsgrenzen die Verwaltungsgrenzen nur mit Zustimmung der betroffenen Kommunen an den Gewässerlauf anpassen. Aus der Neuaufnahme der Ilmenauufer ist die Flussmitte rechnerisch bestimmt worden. Diese bildet zwischen den Gemarkungen Melbeck und Hohenbostel die neue Kreisgrenze und zwischen den Gemarkungen Melbeck und Deutsch Evern die neue Gemeindegrenze.

Beim Dieksbach wurde die Gewässermitte aufgenommen, welche zwischen den Gemarkungen Hohenbostel und Deutsch Evern die neue Kreisgrenze bildet.

 

Die Gemeinde Melbeck hat bereits ihre Zustimmung erteilt.

 

Nach der Berechnung des LGLN handelt es sich um einen Flächenzugang zum Landkreis Lüneburg in einem Umfang von 2.621 m² und im Gegenzug um einen Flächenabgang zum Landkreis Uelzen in einem Umfang von 2.848 m² (Anlage 5). Die Fläche des Landkreises Lüneburg verringert sich also um 227 m².

 

Die im Rahmen von Kartenerneuerungsarbeiten festgestellten Abweichungen der Kreisgrenze zu den örtlichen Gegebenheiten, die vermutlich durch natürliche Veränderungen an den Gewässerläufen verursacht wurden, sollten dementsprechend angepasst werden. 

 

Seitens des Landkreises Lüneburg wurde die geplante Gebietsänderung dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 19.01.2011 angezeigt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.03.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung