Beschlussvorlage - 2011/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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14.03.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 9. Juni 2011.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden durch einen vom Niedersächsischen Landtag bestellten Wahlausschuss für die Amtszeit vom 10. Juni 2011 bis zum 9. Juni 2016 gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise. Der Landkreis Lüneburg wurde am 15. September 2010 vom Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes aufgefordert, bis zum 31. März 2011 einen Wahlvorschlag zu übersenden und dabei eine Person zu benennen. Der Wahlvorschlag ist vom Kreistag des Landkreises Lüneburg mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu beschließen.
Dabei ist darauf zu achten, dass nur eine Person vorgeschlagen wird, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Anlage) genügt und bereit ist, das Amt wahrzunehmen. Sie muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz Inhaber/in eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin/eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird seitens des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gebeten, wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine Altenteilerin/einen Altenteiler vorzuschlagen.
In dem bisherigen Senat für Flurbereinigung ist keine Landwirtin/kein Landwirt aus dem Landkreis Lüneburg als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter vertreten.
In Absprache mit dem Bauernverband Nordostniedersachsen e. V. werden von der Verwaltung folgende geeignete Landwirte vorgeschlagen:
1. Claus Lühr, Grünberger Straße 2, 21337 Lüneburg
2. Norbert Dreger, Hittberger Straße 56, 21354 Bleckede
Es steht dem Kreistag frei, auch eine andere Person zu benennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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