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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Haupt- und Realschule Dahlenburg, ab dem 01.08.2011 und nach vollzogener Umwandlung zur Oberschule den Schulnamen „Oberschule am Dorn, Dahlenburg“ zu tragen, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Schulvorstand der Haupt- und Realschule Dahlenburg hat in seiner Sitzung vom 31.03.2011 beschlossen,  beim Schulträger Landkreis Lüneburg gemäß § 107 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) den Antrag zu stellen, der künftigen Oberschule Dahlenburg den Namen

 

Oberschule Am Dorn, Dahlenburg

 

zu geben. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 107 NSchG ist der Schulträger berechtigt, in seiner Trägerschaft stehenden Schulen Namen zu geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden. Eine Namensgebung kommt nur zustande, wenn sowohl Schule als auch Schulträger einen Namen übereinstimmend beschließen.

 

Der Landkreis Lüneburg wird für die Haupt- und Realschule Dahlenburg zum 01.08.2011 gemäß § 106 NSchG die Umwandlung in eine Oberschule – ohne gymnasiales Angebot – beantragen. Es ist davon auszugehen, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde diesem Antrag entsprechen wird.

Insoweit ist der jetzt vorgelegte Antrag der Schule nachvollziehbar. Mit der Umwandlung in diese neue Schulform soll auch ein Schulname eingeführt werden, der zur Identifikation mit der neuen Oberschule am Standort Dahlenburg beiträgt.

 

Der Schulvorstand hat den Namen aus einer Reihe von Vorschlägen der Schüler/innen, der Lehrerschaft sowie der Eltern einstimmig ausgewählt.

Der Name enthält die Bezeichnung der Schulform und den Standort. Damit sind die geltenden Kriterien für einen Schulnamen erfüllt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, der beantragten Namensgebung zuzustimmen.

Die Kosten für ein neues Schulsiegel sowie Beschriftung und Hinweisschilder sind aus dem Schuletat zu tragen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.05.2011 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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