Beschlussvorlage - 2011/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer 10. Klasse an der Schule an der Schaperdrift, Förderschule L
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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04.05.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Soweit die Niedersächsische Landesschulbehörde die Genehmigungsfähigkeit dieses Antrages signalisiert, stellt der Landkreis Lüneburg einen entsprechenden Antrag auf Einrichtung einer 10. Klasse an der Schule an der Schaperdrift, Förderschule L, zum Schuljahr 2011/2012.
Der Schule wird gleichzeitig mitgeteilt, dass ein zusätzlicher Unterrichtsraum nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Schreiben vom 22.03.2011 Anlage I hat die Förderschule L, Schule an der Schaperdrift, zum Schuljahr 2011/2012 die Einrichtung einer 10. Klasse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses beantragt.
Gemäß § 106 Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind Schulträger berechtigt 10. Klassen an Hauptschulen und an Förderschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Gemäß § 106 Absatz 7 NSchG bedarf diese schulorganisatorische Entscheidung der Genehmigung der Nds. Landesschulbehörde.
Auf Nachfrage der Verwaltung hat die Schulleitung mit Schreiben vom 08.04.2011 Anlage II die aktuelle Raumsituation dargestellt. Danach werden zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 und einer zusätzlichen 10. Klasse die bisher zur Verfügung stehenden 9 allgemeinen Unterrichtsräume weiterhin ausreichend sein.
Zudem weist die Schulleitung darauf hin, dass ansonsten hausinterne Lösungen gefunden werden.
Im Hinblick auf das auch im Landkreis Lüneburg zunehmend greifende Regionale Konzept (RK) sowie die bevorstehende gesetzliche Einführung der inklusiven Beschulung, sind die Angaben der Schulleitung aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar.
Neben der Raumsituation ist auch die fachlich, pädagogische Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Die Schule an der Schaperdrift hat den Antrag auf Einrichtung einer 10. Klasse bereits der Nds. Landesschulbehörde zugeleitet. Diese wird die Angelegenheit prüfen und dem Landkreis Lüneburg mitteilen, ob ein formeller Antrag durch den Schulträger genehmigungsfähig ist.
Im Hinblick auf die bereits erwähnte Inklusion wird sich die Frage stellen, ob die Erlangung eines Hauptschulabschlusses nicht ebenso gut an einer Hauptschule, einer Haupt- und Realschule bzw. einer Oberschule machbar ist.
Eine Antwort der Niedersächsischen Landesschulbehörde steht hierzu noch aus.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch die Nds. Landesschulbehörde abzuwarten. Soweit die Genehmigungsfähigkeit nicht vorliegt, hat sich ein entsprechender Antrag erledigt. Sollte die Genehmigungsfähigkeit vorliegen, kann der Landkreis Lüneburg einen entsprechenden Antrag stellen. Gegenüber der Schule ist dann darauf hinzuweisen, dass hierfür ein zusätzlicher Unterrichtsraum nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,6 kB
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