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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 83 Abs. 4 NGO, 65 und 2 Abs. 1 NLO und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 11.01.2011 bis zum 15.03.2011 sind die in der Anlage aufgeführten zwei Zuwendungen der Sparkassenstiftung Neue Technologien an Schulen und der Landeszeitung für die Lüneburger Heide GmbH angeboten worden.

Bei der Zuwendung der Sparkassenstiftung Neue Technologien an Schulen nach Ziffer 1 der Anlage handelt es sich um eine Zuwendung nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der die Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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