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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2011/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 23.05.2011 hat KTA Alexander Blume (CDU/Unabhängige-Fraktion) folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistages am 14.03.2011 haben Sie auf meine Anfrage zu dem o.a. Thema Folgendes mitgeteilt: Der Erstattungssatz im Quotalen System sei für den Landkreis Lüneburg mit Verordnung des Landes aus Januar 2010 von 72% auf 69% reduziert worden. Dies habe zu einer Mindererstattung von ca. 1,2 Mio. € geführt. Sie hätten zusammen mit dem Oberbürgermeister ein Gespräch mit dem Ministerium geführt, der Landkreis habe am 8.11.2010 einen Normenkontrollantrag gegen die Verordnung beim OVG Lüneburg eingereicht. Der Rechtsstreit sei wegen sachlicher Unzuständigkeit des OVG im Januar 2011 an das Sozialgericht verwiesen, der Streitwert auf 5.000 € festgesetzt worden.

 

Der Sachverhalt gibt Anlass zu folgenden weiteren Fragen, um deren Beantwortung ich Sie bitte:

 

1.              Trifft es zu, dass die Reduzierung des Erstattungssatzes auf die verspätete Meldung der korrekten/vollständigen Leistungszahlen zurückzuführen ist? Wenn nein, was ist dann der Grund für den reduzierten Erstattungssatz?

 

2.              Trifft es zu, dass die Hansestadt Lüneburg die zu meldenden korrekten Zahlen dem Landkreis erst nach Ablauf der Meldefrist zur Weiterleitung an das Land vorgelegt hat?

 

3.              Wie ist es nach Einschätzung der Kreisverwaltung zu der verspäteten Meldung der korrekten/vollständigen Zahlen an den Landkreis gekommen?

 

4.              Was hat der Landkreis wann durch wen getan, um die Hansestadt zur pünktlichen Meldung der korrekten Zahlen anzuhalten?

 

5.              Wie hat die Hansestadt auf entsprechende Antritte des Landkreises konkret reagiert?

 

6.              Wie hoch ist der Schaden, der dem Landkreis aus dem reduzierten Erstattungssatz von 69% entstehen könnte?

 

7.              Wie argumentiert der Landkreis im sozialgerichtlichen Verfahren? Was ist daneben geplant/veranlasst worden, um den Schadenseintritt noch zu verhindern bzw. den Schaden möglichst gering zu halten?

 

8.              Wird der Landkreis die Hansestadt in Regress nehmen, wenn es letztlich bei einem Schaden für den Landkreis bleibt?

 

9.              Ist daran gedacht, Zahlungen an die Hansestadt, z.B. aus dem Lüneburg-Vertrag, in Höhe der Mindererstattung bis auf weiteres zu stoppen? Wenn nein, warum nicht?

 

10.              Warum hat die Verwaltung die Probleme im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 nicht ausdrücklich angesprochen?

 

11.              Warum hat der Landrat die politischen Gremien des Kreistages bis Ende Februar 2011 nicht und dann auch nur sehr kursorisch unterrichtet?

 

12.              Wurde in dieser Angelegenheit zwischen dem Landrat und dem Oberbürgermeister besprochen, wie das Problem nach außen kommuniziert bzw. nicht kommuniziert werden soll? Wenn ja, was wurde konkret besprochen?

 

13.              Geht die Verwaltung davon aus, dass es sich bei dem Problem trotz der möglichen Schadenshöhe noch um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt und daher Schritte wie die Erhebung einer Klage gegen das Land ohne Information und Entscheidung der Organe Kreisausschuss und/oder Kreistag allein durch den Landrat ergriffen werden durften?“

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2011 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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