Beschlussvorlage - 2010/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg(im Stand der 4. Aktualisierung vom 9. Mai 2011)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Holsten, Mathias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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26.05.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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13.04.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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11.05.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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23.05.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Es bestehen 46 Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Lüneburg. Davon sind 44 teilnichtig, da diese noch auf Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes beschlossen wurden. Die vorhandene Abgrenzung ist zudem sachlich veraltet und stellt ein Hindernis für die Siedlungsentwicklung dar. Darüber hinaus sind die Natura-2000-Gebiete, hier Flora-Fauna-Habitat (FFH), durch geeignete Schutzinstrumente zu sichern und damit auch Planungssicherheit für Investoren und Kommunen herzustellen bzw. neben den bestehenden Naturschutzgebieten Pufferzonen.
Mit dem Haushaltsplan 2007 wurde vereinbart, dass die Verwaltung einen Entwurf für die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete erarbeitet. In einem Arbeitskreis aus Vertretern von Naturschutz, Landwirtschaft, Forst, Gewässerunterhaltung und Kommunen wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet. Durch die umfangreichen Diskussionen wurde Verordnung um Freistellungen, Ausnahmetatbestände und Erläuterungen ergänzt. Das hat dazu geführt, dass der jetzige Entwurf als tragfähiger Kompromiss unter allen Interessengruppen betrachtet werden kann. Bis zum 01.03.2010 wurde kontrovers über eine Gehölzschutzverordnung diskutiert. Mit in Kraft treten des Bundesnaturschutzgesetzes und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz wurden z.B. die Inhalte der Gehölzschutzverordnung per Gesetz geregelt, so dass zu diesem Punkt die Diskussionsgrundlage entzogen wurde. Daher wurde auf den Erlass einer Gehölzschutzverordnung verzichtet. Die Abgrenzungskriterien der Landschaftsschutzgebiete wurden nicht geändert. Die Abgrenzung wurde allen betroffenen Kommunen vorgestellt und insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Siedlungsentwicklung zur Diskussion gestellt und Einvernehmen hergestellt. Es ergeben sich keine Differenzen mit Zielen der kommunalen Entwicklung. Die Gemeinden haben die Neuabgrenzung sogar weitgehend sehr begrüßt.
Das förmliche Beteiligungsverfahren wird kurzfristig eingeleitet und die Ergebnisse werden dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entwürfe der Abgrenzungen zu dem neuen Landschaftsschutzgebiet können auf der Internetseite www.lueneburg.de unter der folgenden Rubrik eingesehen werden:
Stadt&Landkreis/Umwelt&Klima/Geoportal zu finden. Das zuschaltbare Thema "Landschaftsschutzgebiet (Entwurf 2010)" liegt im Geoportal unter Naturschutz/Schutzkategorie.
Oder unter folgendem Link:
http://geo.lklg.net/login.htm?login=gast&legend=embed&ref=&lang=de&size=gross
Aktualisierte Sachlage vom 17.März 2011:
Die Eingaben der TÖB wurden weitgehend berücksichtigt und insbesondere mit den Kommunen im Vorwege abgestimmt.
Weitergehende Forderungen der Landwirtschaft (LWK - Forst und Landwirtschaft) konnten nicht berücksichtigt werden, da damit die Grundzüge der Verordnung in Frage gestellt worden wären. Themen, die auch in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. Cross Compliance und Wasserrecht geregelt sind, werden zur Harmonisierung, zum allgemeinen Verständnis und zur Vermeidung von Widersprüchen übernommen.
Im Öffentlichkeitsverfahren wurden insgesamt 85 Einwendungen eingebracht. Diese wurden erwartungsgemäß überwiegend von Landwirten eingebracht. Dabei wurde i.d.R um die Herausnahme ihrer Flächen gebeten. Da die Verordnung im Arbeitskreis erarbeitet wurde, gingen nur sehr wenige Einwendungen gegen die Verordnungsinhalte ein.
Land- und Forstwirtschaft
Das Landvolk, hier Bauernverband Nordostniedersachsen, wurde von Beginn an in die Planung sowie im Rahmen der TÖB-Beteiligung einbezogen, um frühzeitig Konfliktfelder zu erkennen und soweit möglich zu berücksichtigen.
Seitens der Landwirtschaft wurden insbesondere herauszunehmende Flächen eingebracht, die auf Grund der Hofnähe und der besonderen Lage für Betriebserweiterungen geeignet sind. Eine Vielzahl von Abweichungen zwischen Karte, Luftbild und tatsächlicher Nutzung konnte auf diesem Wege ausgeräumt werden. Nachvollziehbare Betroffenheiten, Härtefälle und zukünftige Betriebsentwicklungen wurden weitgehend berücksichtigt (z.B. Brietlingen und Horburg).
Insgesamt wurde auch unter Mithilfe des BVNON eine sehr gute Informationslage erreicht. Lediglich in den Ortslagen Soderstorf, Raven, Rolfsen und Wittorf waren die Kommunikationswege beim Landvolk Harburg unterbrochen, was jedoch durch viele Einzelgespräche und Teilnahme an Ratssitzungen kompensiert wurde.
In Bereichen mit erstmaliger LSG-Ausweisung, wie z.B. Horburg und Wittorf, wurde eine allgemeine" Betroffenheit geäußert. Tatsächliche Härtefälle o. ä. wurden besonders betrachtet und entsprechend berücksichtigt. In zahlreichen Gesprächen wurde die Verordnung erläutert und Befürchtungen entkräftet.
Naturschutzverbände
Von den Naturschutzverbänden NABU und BUND kamen Wünsche zu zahlreichen Gebietserweiterungen, denen in einigen Fällen gefolgt wurde (Rettmer, Bilmer Strauch, Ilmenauniederung bei Deutsch Evern). Andere großflächige Erweiterungen wurden im Hinblick auf die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange nicht einbezogen. Im Bereich der Ziegelei Rettmer wurde ein Puffer zum FFH-Gebiet in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Bewirtschaftern aufgenommen.
Dem Wunsch, bei Befreiungen und Ausnahmen von den Regelungen des Landschaftsschutzgebietes über die gesetzliche Regelung hinaus eine Verbandsbeteiligung vorzunehmen, sollte nicht gefolgt werden. Hierdurch würde weiterer Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit verursacht werden.
Mit den Verbänden soll in einer Arbeitskreissitzung erörtert werden, wie dem Informationsbedürfnis auf andere Weise entsprochen werden kann.
Andere Eingaben
Sehr wenige Bürger haben in diesem Verfahren auf allgemeine Missstände und Situationen hingewiesen, ohne jedoch deutliche Anforderungen und Wünsche an die Abgrenzung und Inhalte zu formulieren.
Insgesamt sind für die Größe des LSG sehr wenige Eingaben eingegangen, was auf die gute Informationslage zurückzuführen ist.
Das Kartenmaterial umfasst 8 DIN A0-Blätter. Der Vorlage wird daher nur eine DIN A3-Übersichtskarte beigefügt. Jeder Fraktion wird ein kompletter Kartensatz zur Verfügung gestellt .
Die Synopsen sind nichtöffentlicher Teil der Vorlage
Im Detail wird auf das Geoportal unter www.lueneburg.de verwiesen. Hier können auch die Änderungswünsche und Berücksichtigungen nachverfolgt werden.
Aktualisierte Sachlage vom 4. April 2011:
Anliegend überreichen wir
· 9. Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg
· Erläuterungen zur Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete sowie
· 1 überarbeitete Übersichtskarte der Landschaftsschutzgebiete.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Aktualisierte Sachlage vom 21. April 2011:
Eine ergänzende Beratung im Kreisausschuss ist nur zum Punkt c) des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz vom 13.04.2011 erforderlich. Die Eigentümer der betroffenen Flächen sowie die Gemeinde und Samtgemeinde Amelinghausen wurden erneut zu den Erweiterungsflächen befragt. Das Ergebnis wird in einer ergänzenden Synopse in einer Tischvorlage vorgestellt.
Ferner wird ein geändertes Inhaltsverzeichnis der TÖB-Beteiligung zur Kenntnis übersandt, da sich dort Schreibfehler ergeben haben.
Aktualisierte Sachlage vom 9. Mai 2011:
Die Stellungnahmen der Samtgemeinde Amelinghausen, der Gemeinde Amelinghausen, der Vertreter der Eigentümer, Frau Morgenstern und Herrn Jegenhorst sowie die Karte, die die beantragte Änderung des Landschaftsschutzgebietes östlich des Lopausees darstellt, werden als Tischvorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135 kB
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3
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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171,1 kB
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