Beschlussvorlage - 2011/184
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschüsse 2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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23.06.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2011 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- insgesamt 215.900,00 zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden, mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. und den Zuwendungen für den Kriminalpräventionsrat sowie den Integrationsbeirat stehen für die nachstehenden Förderanträge ausreichend Mittel zur Verfügung.
Anträge von folgenden Verbänden und Organisationen liegen zur Entscheidung vor:
1. Sozialverband Deutschland e.V.: 3.000,00
2. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: 2.000,00
3. DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Niedersachsen): 1.000,00
Erläuterungen:
Zu1:
Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt seit dem Jahr 2002 jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 . Die bewilligte Fördersumme beläuft sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 .
Zu 2:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2010 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 ).
Zu 3:
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat in den vergangenen neun Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u. a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden.
Die Förderanträge werden in der Anlage beigefügt.
