Beschlussvorlage - 2011/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag des ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg für die Arbeit der Telefonseelsorge Soltau
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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23.06.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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15.09.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Telefonseelsorge Soltau beantragt zur Förderung ihrer Arbeit einen Kreiszuschuss, da sich der Aufgabenbereich der Telefonseelsorge auch auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg erstreckt.
Es wird eine jährliche Dauerförderung in Höhe von 1000,- oder alternativ eine einmalige Förderung von 2000,- für das Jahr 2011 beantragt. Bezüglich der jährlichen Dauerförderung von 1000,- könnte sich die Einrichtung das Verfahren so vorstellen, dass jährlich ein Förderantrag in der entsprechenden Höhe von 1000,- gestellt und anschließend Jahr für Jahr neu über eine Bewilligung entschieden wird. Im Jahr 2009 wurde der Telefonseelsorge auf ihren Antrag eine einmalige Förderung von 4000,- gewährt.
Diakon Herr Wittkämper, Leiter der Telefonseelsorge Soltau, wird zur Ausschusssitzung eingeladen um dem Ausschuss sein Anliegen und die Gesamtfinanzierung der Telefonseelsorge zu erläutern.
Der Förderantrag der Telefonseelsorge Soltau wird in der Anlage beigefügt.
Gepflogenheit des Ausschusses ist es, sich in der Sitzung die Arbeit / das Wirken des Antragstellers zunächst vorstellen zu lassen und in der nächsten Sitzung über den Antrag zu beschließen.
