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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2011/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage - kein Beschluss erforderlich

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Frau Helga Neumann vom Landesblindenverein Niedersachsen e.V. und Vorsitzende vom Behindertenbeirat der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg trägt über die Wichtigkeit des Nachteilsausgleichs für blinde und sehbehinderte Menschen vor.

Zum Ausgleich der durch die Blindheit oder Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen kann Blindengeld oder Blindenhilfe geleistet werden.

Das Blindengeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall erblindet sind. Es wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt. Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten danach, wenn ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Niedersachsen liegt -unabhängig vom Lebensalter- Landesblindengeld. Dieses einkommensunabhängige Landesblindengeld wurde in Niedersachsen zum 1. Januar 2005 für zwei Jahre abgeschafft jedoch zum 1. Januar 2007 in zwei Stufen wieder eingeführt und zum 1. Januar 2009 auf 320,- € (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) bzw. 265,- € festgesetzt.

 

Darüber hinaus gibt es die Blindenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe, geregelt in § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Im SGB XII gelten allerdings die allgemeinen Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe, d. h., Blindenhilfe nach SGB XII wird nur bei Sozialhilfebedürftigkeit und nur soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften bewilligt werden gewährt.

Frau Neumann trägt eine Statistik über die Entwicklung der blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen vor und geht dabei auf den Anstieg der blinden Personen im Alter ein.

 

 

 

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Beschlüsse

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23.06.2011 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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