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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die erste Eröffnungsbilanz des Landkreises Lüneburg zum Stichtag 01.01.2009 wird gemäß Artikel 6, Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (NeuordnungsG) beschlossen.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg hat zum 01.01.2009 sein Haushalts- und Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) umgestellt. Für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft des Landkreises erstmals im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat der Kreistag die erste Eröffnungsbilanz zu beschließen. Die erste Eröffnungsbilanz unterliegt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA). Der Bericht des RPA über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 liegt nun vor und ist als Anlage beigefügt.

 

Die wesentlichen Bestandteile der ersten Eröffnungsbilanz wurden bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 07.10.2010 vorgestellt und erläutert (Vorlage 2010/235). Die Prüfung hat keinen Berichtigungsbedarf für die erste Eröffnungsbilanz ergeben. Sie kann also in der vorliegenden Form beschlossen werden.

 

Der Prüfbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), die eine Korrektur / Bearbeitung im laufenden Rechnungsjahr erfordert und Prüfungshinweise (PH) als Anregung für die Verwaltung.

 

Zu den im Schlussbericht enthaltenen Prüfungshinweisen und -bemerkungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme PH 2, Gliederungs-Nr. 3.1.2.2 (S. 16)

Die Bewertungen der Gebäude sowie deren Prüfung durch das RPA erfolgten im Rahmen der NKR-Projektarbeit. Die dem RPA im  Rahmen der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz vorgelegten Gebäudewerte wiesen die aufgeführten Mängel nicht mehr auf.

 

Stellungnahme PH 3, Gliederungs-Nr. 3.1.2.2 (S. 17)

Ein Anbau am Trakt 10 der BBS II wurde in der ersten Eröffnungsbilanz nicht ausgewiesen.

Der festgestellte marginale Korrekturbedarf wurde im laufenden Haushaltsjahr 2011 behoben.

 

Stellungnahme PB 1, Gliederungs-Nr. 3.1.3.4 (S. 25)

Die Forderung des Landkreises Lüneburg gegenüber dem Ausbildungszentrum Luhmühlen – Lüneburger Heide GmbH (AZL) wurde im laufenden Haushaltsjahr 2011 erfasst und nun bilanziell als Ausleihung nachgewiesen.

 

Stellungnahme PH 7, Gliederungs-Nr. 3.2.2.2 (S. 38)

Das betreffende Darlehen wurde bereits im Haushaltsjahr 2010 mit Zahlung der letzten Tilgungsrate abgelöst.

 

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Anlagen

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04.07.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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