Beschlussvorlage - 2011/146
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000 Euro, die bis zum 02.05.2011 angeboten worden sind
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Hensel, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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04.07.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 83 Abs. 4 NGO, 65 und 2 Abs. 1 NLO und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 16.03.2011 bis zum 02.05.2011 sind die in der Anlage aufgeführten vier Zuwendungen des Fördervereins Schule an der Schaperdrift und der Sparkassenstiftung Neue Technologien an Schulen angeboten worden.
Bei der Zuwendung des Fördervereins Schule an der Schaperdrift nach Ziffer 1 der Anlage handelt es sich um eine Zuwendung nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei der die Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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