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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Fortführung der Arbeit des  gemeinsamen Koordinierungszentrums Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2012 sollen darüber hinaus die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung der Koordinierungsstelle sowie die Schaffung und den Unterhalt entsprechender Hilfsangebote im Bereich der Frühen Hilfen geschaffen werden.

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Sachverhalt

Sachlage:

In seiner Sitzung vom 27. Oktober 2010 hat der Jugendhilfeausschuss unter der Vorlagen-Nr. 2010/238 auf Antrag der Hansestadt Lüneburg die Mitfinanzierung des Projekts Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen für das Jahr 2011 in Höhe von 15.000,00 € beschlossen.

 

In der genannten Sitzung trugen die Projektverantwortlichen der Hansestadt Lüneburg, Frau Rieckmann und Herr Hoferichter, Inhalte und Ergebnisse ihrer Arbeit vor.

 

Das Nds. Sozialministerium hat am 4. April 2011 in seiner Sitzung des Lenkungsausschusses zum Modellprojekt Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen erklärt, dass die positiven Arbeitsergebnisse weiterhin ein besonderes Landesinteresse begründen. Eine tendenziell langfristige weitere Förderung auf dem Niveau des Haushaltsjahrs 2011 wurde zunächst für das Haushaltsjahr 2012 in Aussicht gestellt. Angeboten wird hierzu eine jährliche Förderung in Höhe von 30.000,00 €, sofern sich die vor Ort eingebundenen Kommunen in gleicher Höhe beteiligen.

 

Die Hansestadt Lüneburg erbringt ihren kommunalen Anteil im Wesentlichen durch die Personalkosten der in diesem Aufgabenbereich eingesetzten Mitarbeiter (15 und 20 Stunden pro Woche) sowie den im Haushalt bereits veranschlagten Sachkostenanteil.

 

Die Verwaltung wird in die Haushaltsplanberatungen 2012 einen Ansatz von 15.000,00 € für eine Mitfinanzierung der Koordinierungsstelle unter der Produktnummer 363-100 „Jugendsozialarbeit, Erz. Kinder- und Jugendschutz“ in Ansatz bringen.

 

Weitere Voraussetzungen der Landesförderung sind:

 

Ø      das im Rahmen der Modellphase erworbene know how ist an andere interessierte Jugendämter weiterzugeben

Ø      eine Beratung vor Ort oder eine andere Form der Unterstützung ist anzubieten

Ø      der fachliche Austausch zwischen den Netzwerk-Koordinatoren ist zu organisieren

Ø      ein konkretes Konzept für den Wissens- und Erfahrungstransfer ist mit der Antragstellung vorzulegen

 

Durch die Weiterführung des Netzwerks Frühe Hilfen nach Abschluss der so genannten Modellphase sind schon weitestgehend die Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – (BKiSchG), das zum 1. Dezember 2012 erwartet wird, erfüllt.

 

In seiner Sitzung am 25. Mai 2011 hat der Beirat des Netzwerks den Referentenentwurf zum BKiSchG diskutiert. Die Mitglieder des Beirats sprachen sich nachdrücklich für eine Weiterarbeit und für die Unterstützung des Netzwerks aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 2011 die Weiterführung des Netzwerks Frühe Hilfen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag an das  Sozialministerium zu stellen und die dafür nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

In der Vorlage 2010/238 für die Jugendhilfeausschusssitzung am 27. Oktober 2010 hat die Verwaltung bereits deutlich gemacht, dass die Finanzierung in 2011 nur sinnvoll und effektiv ist, wenn das Ziel einer langfristigen, nachhaltigen Etablierung des Koordinierungszentrums geplant ist.

 

Durch die Möglichkeit der Landesfinanzierung ist nunmehr auch eine Möglichkeit gegeben, der kommunalen Seite ihrerseits die Fortsetzung des Koordinierungszentrums wirtschaftlich vertretbar zu entscheiden.

 

Ziel muss nunmehr sein, Jugendhilfe und Jugendhilfeleistungen mit dem System Frühe Hilfen sinnvoll miteinander zu verbinden. Hierzu sind folgende Aufgaben zu erledigen:

 

Ø      Abstimmung der Frühen Hilfen mit den Angeboten der Stadtteilhäuser und den Sozialraumleistungen

Ø      Abstimmung der Frühen Hilfen mit den Angeboten des Allgemeinen Sozialdienstes der Hansestadt Lüneburg und des Spezialdienstes KES des Landkreises Lüneburg

Ø      Planung und Abstimmung eines Gesamt-Hilfeangebots im Bereich der Frühen Hilfen in der Region Lüneburg

Ø      Verknüpfung der Frühen Hilfen mit anderen präventiven Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen (zum Beispiel wellcome, Erziehungslotsen, FuN-Baby u.a.)

Ø      Schaffung von neuen bedarfsgerechten und passgenauen Angeboten

Ø      Abstimmung des Gesamtangebots der Frühen Hilfen mit dem vom Gesundheitsamt geplanten fachärztlichen Stundenkontingent für die Frühen Hilfen

 

Es ist beabsichtigt, im engen Zusammenwirken mit der Hansestadt Lüneburg die konzeptionellen Grundlagen für die zukünftige Arbeit des Koordinierungszentrums zu schaffen bzw. weiterzuentwickeln. Hierzu kann unter anderem auch die sinnvolle Einbeziehung des Angebots von Familienhebammen einen Teil der Planung darstellen.

 

Neben der Finanzierung der Koordinierungsstelle mit dem oben beschriebenen Anteil von 15.000,00 € seitens des Landkreises Lüneburg sind jedoch auch weitere Kosten für die genannte Schaffung von Angeboten, die bedarfsgerecht vermittelt werden können, erforderlich.

 

Landesseitig stehen im Programm Familienförderung Mittel für den Landkreis Lüneburg in Höhe von ca. 30.000,00 € zur Verfügung. Diese Landesförderung erfolgt ebenfalls unter der Maßgabe einer kommunalen Gegenförderung in gleicher Höhe.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen Betrag von 15.000,00 €, der als Co-Finanzierung der Koordinierungsstelle eingesetzt wird, und weitere 15.000,00 € zur Schaffung von Angeboten als kommunalen Gegenfinanzierungsbeitrag zum Erhalt der oben genannten 30.000,00 € aus dem Programm Familienförderung einzusetzen..

 

Die Verwaltung geht im Augenblick davon aus, dass die Mischung verschiedener Landesfinanzierungen möglich ist.

 

Der gemeinsamen Koordinierungsstelle von Hansestadt und Landkreis würde somit für eine Angebotsentfaltung in der Fläche des Kreises eine Summe von maximal 60.000,00 € pro Jahr zur Verfügung stehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ø      Landkreisanteil für die Koordinierungsstelle:                                          15.000,00 €

Ø      Gegenfinanzierung für Landesmittel aus dem Programm
Familienförderung zur Schaffung und Unterhaltung von
Angeboten im Bereich der Frühen Hilfen                                           30.000,00 €

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.08.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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