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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in den Haushalt 2012 16.000,00 € zur Verstärkung des Angebots der Sprachförderung einzustellen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Richtlinie Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich wurde in diesem Jahr novelliert. Eine wesentliche Veränderung ist, dass die Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen angeboten werden kann. Bestimmte Kriterien (z.B. Mindestanzahl von Kindern mit Sprachproblemen) muss die Tageseinrichtung nicht mehr vorweisen. Allerdings wird die direkte Arbeit am Kind nicht mehr bezuschusst, sondern die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen steht im Vordergrund. Antragsberechtigt ist der Landkreis Lüneburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Gefördert werden:

a.       Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung

b.       Entwicklung und Umsetzung von Förderansätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

c.       Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften einschließlich Beratung, Coaching und Supervision

 

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung für die Dauer von zwei Jahren, erstmalig ab dem 01.08.2011, gewährt. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben für die unter a) bis c) beschriebenen Maßnahmen. Personal muss als sozialpädagogische oder vergleichbare Fachkraft qualifiziert sein.

 

Fördersummen:

·         Gruppenförderung 250,00 € pro Jahr für jede Gruppe

·         Pro-Kopf-Förderung 112,00 € pro Jahr für jedes Kind mit einem erhöhten Förderbedarf
Ein erhöhter Förderbedarf wird bei Kindern angenommen, in deren Familien nicht vorrangig deutsch gesprochen wird.

 

Das Land führte zur Bemessung der Fördermittel, die auf den Landkreis entfallen, bei den Gemeinden eine Abfrage über die Anzahl der oben angegebenen Gruppen und Kinder durch. Nach Rückmeldung der Gemeinden haben im Landkreis Lüneburg 143 Kinder einen erhöhten Förderbedarf und es bestehen 165 Kindertagesstättengruppen.

 

Hieraus ergibt sich eine Fördersumme:

143 x 250,00 € + 165 x 112,00 € = 57.266,00 € Landesmittel pro Jahr

 

Pädagogisches Handlungskonzept:

Weitere Voraussetzung für den Erhalt einer Zuwendung ist das Vorliegen eines Konzepts zur Erreichung der Förderziele. Das Konzept ist in Zusammenarbeit zwischen allen Trägern von Kindertageseinrichtungen und dem Landkreis Lüneburg bis zum 31.12.2011 zu erarbeiten. Mit dieser Zusammenarbeit wurde bereits begonnen. 

Alle Träger der Kindertageseinrichtungen wurden am 15.04.2011 über die Novellierung der Richtlinie informiert. In Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten wurde ein Arbeitskreis zum Thema gegründet. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern der kommunalen und freien Träger (Waldkindergärten, DRK, Ev. Kindertagesstättenverband, sonstige Private) der Kindertageseinrichtungen sowie dem Landkreis Lüneburg zusammen.

 

Es wurde vereinbart, dass die Sprachförderung im Elementarbereich in Kooperation mit der Volkshochschule Region Lüneburg (VHS) durchgeführt wird. Mit der VHS wurde bereits ein Kooperationsvertrag, eine Stellenbeschreibung und eine Stellenausschreibung erarbeitet.

 

Die Aufgabenschwerpunkte der Sprachförderfachkräfte sind:

-          Erarbeitung des Handlungskonzepts

-          Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen

-          Entwicklung und Umsetzung von Förderansätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

-          Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften

-          Beratung für Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen

-          ggf. Organisation von Coaching und Supervision für Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen

 

Durch die Landesmittel können für die Sprachförderung im Landkreis Lüneburg 40 Wochenstunden Arbeitszeit finanziert werden. Bei einer Gesamtanzahl von 62 Kindertageseinrichtungen schlägt die Verwaltung vor, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 16.000,00 € bereit zu halten, um nötigenfalls die Ressourcen zu erhöhen. Die Eigenbeteiligung in Höhe von 16.000,00 € entspricht dem Beschluss vom 14.04.2010 (Vorlagen Nr. 2010/072). Dieser Betrag hat sich zum damaligen Zeitpunkt auf die Förderung der Sprache in fünf Einrichtungen bezogen.

 

Die Verwaltung verweist auf ein parallel bestehendes Bundesprogramm:

Die Bundesinitiative „Schwerpunkt Sprache und Integration“ will Kinder mit einem hohen Förderbedarf erreichen und ihnen eine alltagsintegrierte Sprachförderung ermöglichen. Zu der Zielgruppe gehören Kindergärten, die Kinder unter drei Jahren betreuen und eine überdurchschnittliche Zahl von Kindern mit potentiell hohem Sprachförderbedarf haben.

 

In einem Auswahlverfahren konnten sich die Träger direkt beim Bund für den Erhalt einer Förderung bewerben. Unter Berücksichtigung von bestimmten Kriterien (Region, Sprache, Anzahl der Kinder etc.) wurde der Kindergarten Amelinghausen im Verfahren als einziger Kindergarten im Landkreis Lüneburg ausgewählt. Somit erhält der Kindergarten Amelinghausen 25.000,00 € Bundesmittel, die für die Vorhaltung einer halben Personalstelle verwendet werden sollen.

 

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Beschlüsse

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24.08.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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