Beschlussvorlage - 2011/216
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie Familienunterstützende Maßnahmen und Frühe Hilfen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Harneit, Rebecca
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.08.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Land hat unter dem Gesichtspunkt der Zukunftsvorsorge ein erhebliches Interesse an der Stärkung von Familien. Aus diesem Grund werden Angebote bezuschusst, die der Elternbildung, Familienbildung und der Bildung und Erziehung von Kindern dienen.
Eine vernetzte, aufeinander abgestimmte Angebotsstruktur ist hierbei anzustreben. Schwerpunkt ist die Förderung der Eltern- und Familienbildung zur Verbesserung der Erziehungsverantwortung und die Stärkung benachteiligter Kinder. Ein besonderer Focus liegt auf sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund zum Beispiel mit folgenden Zielen:
- Erhöhung der Inanspruchnahme von Familienbildung und Familien unterstützenden Hilfen
- Ausbau passgenauer Hilfen für junge Menschen, die auf ein gelingendes Zusammenleben mit Kindern vorbereiten
- Entwicklung und Erprobung von Hilfen für junge Eltern mit und ohne Migrationshintergrund
Gefördert werden:
a.) Betrieb von Familien- und Kinderservicebüros (FSB) als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot
b.) Förderung von Teilprojekten, die die oben angegebenen Ziele verfolgen
Für die Bezuschussung der Teilprojekte stehen dem Landkreis Lüneburg Landesmittel in Höhe von 31.840,00 (Grundlage: 40,00 pro Geburt im Jahr 2009) jährlich zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt eine Förderung der Familien- und Kinderservicebüros. Diese beträgt für Landkreise bis zu 10.000,00 pro Jahr und für alle übrigen Kommunen bis zu 3.900,00 pro Jahr.
Antragsberechtigt ist der Landkreis Lüneburg als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendungen werden an den Letztempfänger weitergegeben. Zuwendungen werden bis zur Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal oben angegebene Beträge) für 12 Monate gewährt.
Eine Antragstellung auf Zuwendungen für die Familien- und Kinderservicebüros erfolgt höchstwahrscheinlich Ende Juli 2011.
Interessierte Kommunen:
- Samtgemeinde Amelinghausen
- Samtgemeinde Bardowick
- Gemeinde Melbeck
Für den Durchführungszeitraum 01.07.2011 bis 31.06.2012 wurde bereits ein Antrag über folgende Teilprojekte gestellt:
Projektinhalt/Anbieter | Gesamtkosten | Eigenmittel Landkreis | Mittel Projektträger | Landes- zuwendung |
Elternkurs für Migranten in der Samtgemeinde Amelinghausen/ SG Amelinghausen | 7.500,00 | 0,00 | 3.750,00 | 3.750,00 |
Neuerdenbürgerbesuche in der Samtgemeinde Gellersen/Albatros | 2.727,75 | 0,00 | 1.363,87 | 1.3636,88 |
Eltern-Kind Gruppe in Dahlenburg/ AWOSOZIALe Dienste | 9.538,92 | 0,00 | 4.769,46 ¹ | 4.769,46 |
Family Fun in Adendorf/ | 5.366,55 | 0,00 | 2.683,27 ¹ | 2.683,28 |
Wellcome/MaDonna | 13.204,32 | 0,00 | 6.602,16 | 6.602,16 |
Handwerkszeug für Eltern und Kinder/ | 17.135,36 | 0,00 | 8.567,68 | 8.567,68 |
insgesamt | 55.472,90 | 0,00 | 27.736,44 | 27.736,46 |
Landesmittel 2011 |
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| 31.840,02 |
Restbetrag |
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| 4.103,56 |
¹ aus dem Sozialraumbudget
Das vorherige Landesprogramm Familie mit Zukunft, das solche Teilprojekte finanzierte, lief im Jahr 2010 aus. Das Land informierte die Verwaltungen erst im Frühjahr 2011, dass ein Nachfolgeprogramm geplant ist. Aufgrund der späten Mitteilung war es dem Landkreis nicht möglich, Eigenmittel einzuplanen. Die Teilprojekte belasten, trotz des Förderzeitraumes 01.07.2011 bis 31.06.2012, nur das Landesmittelkontingent aus dem Jahr 2011. Für das Jahr 2012 steht dem Landkreis ein neu errechneter Betrag zur Verfügung.
Die Fördervoraussetzungen der jetzigen Richtlinie wurden im Vergleich zum Vorgänger verschärft. Das Kontingent an Landesmitteln wurde von 388.800,00 (2010) auf 31.840,00 (exklusive Zuwendungen FSB) verkleinert. Das Land nahm eine Umlenkung der Mittel auf den Bereich der Kindertagespflege vor.
Zum Antrag musste zusätzlich ein Handlungskonzept eingereicht werden. Im Handlungskonzept musste dargestellt werden, wie die Vernetzung unter den Teilprojekten und die Durchführung von inhaltlichen Schwerpunkten erfolgen. Die Erarbeitung des Handlungskonzepts sollte in Kooperation mit den Gemeinden des Zuständigkeitsbereichs und den örtlichen freien Trägern entstehen.
Das Handlungskonzept wurde in Absprache mit den Anbietern der Teilprojekte durch den Landkreis Lüneburg erstellt und ist der Vorlage beigefügt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat das Land noch keine konkreten Vorgaben für die Qualifizierung des Handlungskonzepts gemacht. Hierzu werden noch Informationen erwartet. Daher kann ein Bescheid frühestens im September 2011 erwartet werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist bereits erteilt. Die einzelnen Teilprojekte wurden über die Problematik informiert.
Das Landesprogramm wird bis zum Jahr 2015 angeboten. Ab dem nächsten Jahr möchte die Verwaltung die Landesmittel in das Projekt Frühe Hilfen (siehe Vorlagen Nr. 2011/211) einbringen. Um die geplante Maßnahme umsetzten zu können, wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von 30.000,00 benötigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,6 kB
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