Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/217

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen und die dargestellten Zahlen zur Kenntnis. Sie stellen für den Landkreis Lüneburg die Grundlage für die Finanzierung der Ausbauplanung dar.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

In der Anlage gibt die Verwaltung ihre Berechnungen für den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Bereich der Kindertagesstätten und den Bereich der Kindertagespflege für die Jahre 2011 bis 2013 bekannt.

 

Die entsprechenden Zahlenwerte sind Grundlage oder zumindest Orientierungsrahmen für die Ausbauplanung und geben insoweit auch Hinweise auf eine kurz- bis mittelfristige Finanzierungsplanung.

 

Die dem Ausschuss vorliegenden Planungsdaten wurden per E-Mail am 17.März 2011 allen Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg zugeleitet. Diese Beteiligung findet regelmäßig jedes Jahr statt, sie folgt einer rechtlichen Vorgabe.

 

Leider folgt der Rücklauf seitens der Träger einem bereits seit einigen Jahren beobachteten Trend. So liegen dem Landkreis Lüneburg zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage nur Rückmeldungen der Samtgemeinde Gellersen und der Samtgemeinde Amelinghausen vor.

 

Die Schwierigkeiten aus den nicht erfolgten Rückmeldungen ergeben sich in der Regel dann, wenn von Kommunen oder freien Trägern Planungen über die Schaffung neuer Kapazitäten erfolgen. Damit ist in der Regel verbunden, dass eine entsprechende rechtzeitige Beteiligung an den Planungsgedanken der Kommunen nicht möglich ist bzw. ggf. auch keine entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorsorgen getroffen werden können, so dass die Vertragspartner, in der Regel die Kommunen im Landkreis Lüneburg, Vertragsleistungen nicht zeitnah, sondern teilweise erst im nächsten oder übernächsten Jahr erhalten können. Da dies jedoch bereits seit mehreren Jahren Praxis ist, scheint dies auf Seiten der Träger auch zu keinen Problemen zu führen.

 

Im Folgenden werden einige Erläuterungen zu den vorgelegten Daten gegeben:

 

Grundlage der Berechnungen sind jeweils die von den Einwohnermeldeämtern zum Stichtag 01.08.2010 übermittelten Einwohnerdaten. Diese  Zahlen sind belastbarer als die vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellten Zahlen. Die Differenz zwischen den Einwohnermeldeamtszahlen der Kommunen und der Landesstatistik ließen sich in der Vergangenheit nicht aufklären.

 

Die Bedarfszahlen errechnen sich an Hand eines Berechnungsschlüssels, der hier kurz wiedergegeben ist. Die geänderten Schulpflichttermine sind bereits eingearbeitet.

 

Zusammensetzung der Bedarfszahlen (Kiga)

 

Die Bedarfszahlen für … Ê

… setzen sich zusammen aus den Einwohnerzahlen der folgenden Geburtsjahrgänge:

1. Halbjahr 2011

= 2008/2

+2007

+2006

+2005

+2004/2

2. Halbjahr 2011

= 2008

+2007

+2006

+2005/2

 

1. Halbjahr 2012

= 2009/2

+2008

+2007

+2006

+2005/2

2. Halbjahr 2012

= 2009

+2008

+2007

+2006/2

 

1. Halbjahr 2013

= 2010/7x6

+2009

+2008

+2007

+2006/2

2. Halbjahr 2013

= 2010/7x12

+2009

+2008

+2007/2

 

 

Die Tabelle veranschaulicht die Berechnung der Bedarfszahlen auf einzelne Halbjahre. Ein Halbjahr setzt sich aus der Anzahl der Geburten in den angegeben Jahren (z.B. 2008/2 = 6 Monate) zusammen.

 

Die den Bedarfszahlen gegenübergestellten Bestandszahlen orientieren sich an dem vom Nds. Kultusministerium genehmigten Plätze. In der Regel erhält der Landkreis Lüneburg eine Kopie der für die Einrichtungen notwendigen Betriebserlaubnisse. In einigen Rückmeldungen, so zum Beispiel bei der Samtgemeinde Gellersen, wird jedoch deutlich, dass die genehmigten Kapazitäten teilweise nicht tatsächlich angeboten werden, so dass es hier zum Teil zu anderen Berechnungen hinsichtlich der Bedarfszahlen kommt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung nach wie vor bezüglich des Punkts 4. „Bestand abzüglich Bedarf“ sehr restriktiv geführt wird. Dies betrifft insbesondere die Zählweise der Ganztagsplätze, die als Bestandsplätze sowohl für den Vormittags- als auch für den Nachmittagsbereich gezählt werden (ein Ganztagsplatz = 2 Halbtagsplätze). Diese Betrachtung folgt nach wie vor der auch gültigen Rechtsanspruchsauslegung des Nds. Kindertagesstättengesetzes, das von einem Rechtsanspruch für die Zurverfügungstellung eines Halbtagsplatzes ausgeht.

 

Insoweit sind der „Bestand total“ und der Bestand an rechtsanspruchsfähigen Plätzen nicht immer identisch. Am Beispiel Adendorf bedeutet dies:

 

Der „Bestand total“ von 316 weist auch die nicht rechtsanspruchsfähigen Plätze (15) in sonstigen Angeboten (Schnuppergruppen usw.) aus. Die Zahl der Ganztagsplätze (25) zählt aber doppelt. Ergebnis:

Bestand total                            316

./. sonstiger Angebote                15

=                                          301

+ Ganztagsplätze                25

=                                          326

 

Die tatsächliche Erforderlichkeit und Nachfrageentwicklung ist inzwischen jedoch so weit gediehen, dass 2/3- bzw. Ganztagsplätze das qualitative und quantitative Maß sind. Die Verwaltung geht daher bei der Zustimmung der Erforderlichkeit des Ausbaus von Kindertagesstättenplätzen zunehmend von der in Punkt 3 enthaltenen Bestandszahlen aus. Es wird somit keine in vielen Fällen künstliche Verdopplung der Kapazitäten mehr angerechnet.

 

Bei der Berechnung der Versorgungsangebote sind neu aufgenommen worden die Zahlen für die Versorgung mit Krippen- und Tagespflegeplätzen. Da diese Versorgungsstrukturen häufig nicht kleinräumig geschaffen werden, bezieht sich die Berechnung hier in der Regel auf das Gebiet einer Samtgemeinde. Während Versorgungsstrukturen für Krippenplätze sich in der Regel innerhalb des Samtgemeindegefüges bewegen, ist dies für die Angebote an Kindertagespflegeplätzen grundsätzlich auch anzunehmen, jedoch im Einzelfall nicht immer stimmig. So werden Kinder auch zu Tagesmüttern gebracht, die zum Beispiel „auf dem Weg zur Arbeit liegen“.

 

Die Unterbringung von Kindern außerhalb des Landkreises Lüneburg ist nach wie vor die Ausnahme. In den letzten Monaten und Jahren hat jedoch insbesondere die Unterbringung von Krippenkindern in Hamburger Einrichtungen zugenommen. Um dies kostenseitig mit den Vertragspartnern, den Kommunen, zu klären, wurde die Vereinbarung zum Kindertagesstättenwesen ergänzt. Grundsätzlich werden die Kapazitäten außerhalb des Landkreises Lüneburg nicht in die Kindertagesstättenbedarfsplanung aufgenommen.

 

Kostenseitig wirft die Unterbringung von Kindern außerhalb der Wohnortgemeinde nach wie vor Probleme auf. Die Rechtsauffassung der Gemeinden untereinander weicht hier insbesondere in der Praxis voneinander ab. Grundsätzlich haben die Hauptverwaltungsbeamten und Kämmerer der Gemeinden sich dahin gehend geeinigt, dass die Unterbringung von Kindern im Gegenseitigkeitsprinzip erfolgt. Das heißt, dass keine Rechnungen untereinander für fehlende gemeindliche Zuschüsse gezahlt werden.

 

Stand der Bedarfsdeckung:

 

Die Bestandszahlen an Kindertagesstättenplätzen und die Zahl der zu versorgenden Kinder schwanken regional im Landkreis Lüneburg, so dass sich hieraus unterschiedliche Versorgungsquoten ergeben. Im Hinblick auf eine Durchschnittsbetrachtung für den gesamten Landkreis Lüneburg kann festgestellt werden, dass die Versorgungsquote im Vormittagsbereich ca. 80 % beträgt, bei den Ganztagsplätzen zwischen 12 % und 13 % schwankt und bei der Betrachtung der Kindertagesstättenplätze insgesamt inklusive sonstiger Angebote (hier sind insbesondere die Waldkindergärten gemeint) einen Wert  von nahezu 100 % erreicht.

 

Diese vergleichsweise gute Ausbausituation spiegelt sich auch in der Zahl der Neuanträge für die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen wider. Hier ist im Augenblick nur die Samtgemeinde Gellersen zu nennen, die im nennenswerten Umfang die Erweiterung der Kapazitäten von Kindergartenplätzen plant. Aber auch hier wird bereits der Blick auf eine mögliche Doppel- oder Umnutzung der zu schaffenden Kapazitäten als Krippenplätze für die Zukunft festgelegt. In den meisten Fällen erfolgt die zurzeit laufende Ausbauplanung im Bereich Krippen. Hier bestehen momentan auch die größten Versorgungslücken. So liegt der Versorgungsgrad an Krippenplätzen zurzeit bei ca. 47 % bezogen auf den Zielwert.

 

Die Versorgung mit Tagespflegeplätzen ist hingegen erheblich besser und liegt deutlich über dem in der Planung angezielten Bedarfswert.

 

Bei Zusammenfassung beider Betreuungsangebote erreicht der Landkreis Lüneburg zurzeit einen Wert von ca. 72 % bis 73 % bezogen auf den Zielwert.

 

Bezogen auf die Gesamtpopulation der Kinder im Krippenalter (U3) wird ein Versorgungsgrad von ca. 25 % erreicht.

 

Zur Ergänzung der Betrachtungen hinsichtlich der Versorgungsgrade hat die Verwaltung in der Anlage die Übersicht der in den letzten Jahren und für die Zukunft geplanten Bauvorhaben und der tatsächlichen bzw. geplanten Bindung von Investiv-Mitteln beigefügt. Weitere Ergänzungen und Erläuterungen werden von der Verwaltung in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.08.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung