Beschlussvorlage - 2011/257
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (Bezug: Beschlussvorlage 2010/186)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Verantwortlich:
- Scherf, Monika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
|
Beratung
|
|
|
26.09.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Der Beschluss zur Änderung/Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 (RROP 2003) vom 20.12.2010 wird in den Kapiteln 2.1, 2.2 und 2.3 sowie in der Begründung geändert. Die Änderungen werden, so wie in der Anlage 1 dargestellt, beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden herzustellen.
Sachverhalt
Sachlage:
Am 20.12.2010 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg die Änderung/Fortschreibung des RROP 2003 beschlossen. Diese Fassung wurde im März 2011 dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Regierungsvertretung Lüneburg, vorgelegt.
Obwohl bereits vor dem Genehmigungsantrag in mehreren Punkten eine enge Abstimmung mit dem ML erfolgt war, ergaben sich im Genehmigungsprozess überraschende Fragestellungen, Diskussionen und zahlreiche Gesprächstermine.
Im Ergebnis übersandte das ML am 29.07.2011 einen Genehmigungsbescheid, in dem zwei wesentliche Punkte der RROP-Änderung von der Genehmigung ausgenommen waren:
- Der Zentrenverbund Lüneburg/Adendorf/Bardowick und
- die Verwendung von 3 Planzeichen.
Nach mehreren Gesprächen und Schriftverkehr ist es in dem Punkt Planzeichen gelungen, eine Nachgenehmigung zu erreichen. Allerdings bleibt trotz intensiver Bemühungen ein zentrales Thema der RROP-Änderung, der Zentrenverbund Lüneburg-Adendorf-Bardowick, weiterhin von der Genehmigung ausgeschlossen.
Hiergegen hat die Verwaltung am 22.08.2011 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht und darin die Nachgenehmigung des Zentrenverbundes beantragt, da weder ein Rechtsverstoß noch ein Widerspruch gegen das Landesraumordnungsprogramm (LROP) erkennbar war und nur dies gilt es nach dem Nds. Raumordnungsgesetz zu prüfen.
Aus den weiteren Gesprächen zeigte sich, dass ML jedoch Widersprüche zum System der Zentralen Orte fürchtet, und deshalb wurde schließlich folgender Kompromissvorschlag erarbeitet:
1. Alle Inhalte rund um das Thema Zentrenverbund werden aus dem Kapitel 2.2 Entwicklung der Zentralen Orte gestrichen und in das Kapitel 2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur verschoben.
2. Die überörtlichen, über ein Grundzentrum hinausgehenden Funktionen, die Adendorf und Bardowick in der Fassung der Satzung vom 20.12.2010 zugewiesen wurden, sind aus Sicht des ML keine zentralörtlichen Funktionen, bleiben aber im neuen Kapitel 2.1 als besondere Entwicklungsaufgaben erhalten.
3. Darüber hinaus können in Adendorf und Bardowick im Einzelfall weitere überörtlich wirkende Funktionen zugelassen werden.
4. Zur Sicherung und Entwicklung solcher Funktionen können die Hansestadt Lüneburg, die Gemeinde Adendorf und der Flecken Bardowick einen Kooperationsverbund (statt Zentrenverbund) bilden.
Im Ergebnis werden somit wie ursprünglich beabsichtigt einerseits die vorhandenen überörtlichen Funktionen für Adendorf und Bardowick abgesichert und andererseits im Einzelfall weitere überörtliche Funktionen ermöglicht.
Mit diesem Kompromissvorschlag wird die Flexibilität erreicht, die mit der ursprünglichen RROP-Änderung angestrebt wurde und für den eng verflochtenen Raum Lüneburg-Adendorf-Bardowick auch erforderlich ist.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den geänderten Texten in Anlage 1 zuzustimmen.
Aus der Anlage 2 können die Änderungen im Einzelnen nachverfolgt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39,5 kB
|
