Beschlussvorlage - 2011/235
Grunddaten
- Betreff:
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Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sigrid Ruth
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.11.2011
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Sachverhalt
Für die Wahlperiode 2011 bis 2016 ist in der konstituierenden Kreistagssitzung eine Geschäftsordnung zu verabschieden. Nach Meinung der Verwaltung hat sich die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006 bis 2011 in ihren Grundzügen bewährt. Es ist aber eine Anpassung an das seit dem 1.11.2011 geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erforderlich.
Außerdem ist die Geschäftsordnung an die Anforderungen des digitalen Sitzungsdienstes anzupassen. Die wesentlichen Änderungen sind in dem anliegenden Entwurf der Geschäftsordnung rot gekennzeichnet. Mit den Fraktionsvorsitzenden ist der Entwurf abgestimmt.
Erläuterungen zu den Änderungen:
§ 1, Ziffer 4:
Es ist klar gestellt, dass nicht nur der Landrat, sondern die Verwaltungsleitung, also Landrat, Erster Kreisrat und Kreisrätin an den Sitzungen des Kreistages teilnehmen.
§ 2, Ziffer 4:
Die Bildung von Fraktionen und Gruppen ist dem Landrat anzuzeigen. Ziffer 4 fügt ergänzend hinzu, dass auch die Geschäftsstelle und eventuell nicht dem Kreistag angehörende Mitarbeiter/-innen anzuzeigen und vom Landrat nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten sind. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Regelung, vielmehr wurde eine schon in der Vergangenheit geltende Vorgabe zur Rechtssicherheit in die Geschäftsordnung aufgenommen.
§§ 3, 20 beinhalten eine Anpassung an den digitalen Sitzungsdienst. In der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006-2011 betrug die Ladungsfrist 8 Tage bzw. 24 Stunden. Sie galt als gewahrt, wenn die Ladung am 9. oder 2. Tag vor der Sitzung zur Post gegeben wurde. Der Postweg entfällt, so dass es jetzt bei 8 bzw. 2 Tagen bleiben kann. Zur Klarstellung ist die Freigabe der Tagesordnung auf 14 Uhr terminiert worden.
In § 6 ist der Sitzungsverlauf mit der Einwohnerfragestunde verbunden worden. In der alten Geschäftsordnung war die Einwohnerfragestunde getrennt vom Sitzungsverlauf aufgeführt.
§ 7, Ziffer 2 beinhaltet eine schon in der vergangenen Wahlperiode praktizierte Regelung zur Behandlung von Anträgen, die an einen Ausschuss überwiesen werden sollen. In diesen Fällen wird auf eine inhaltliche Diskussion verzichtet, weil der Antrag nach Vorbereitung in den Ausschüssen und im Kreisausschuss dem Kreistag erneut zur Beschlussfassung vorgelegt und dann inhaltlich diskutiert wird. Davon unberührt bleibt das Recht der Antragsteller, den Antrag zumindest in den Kreistag einzubringen.
§ 15
In Ziffer 2 wurde der Verstoß gegen allgemeines demokratisches Grundrecht aufgenommen.
§ 16, Ziffer 5 und 6 regelt die namentliche und die geheime Abstimmung. Für die geheime Abstimmung wird nun die Mehrheit der anwesenden Kreistagsmitglieder gefordert. Dadurch erfolgt eine Anpassung an § 66 NKomVG, der von einer offenen Abstimmung ausgeht und eine Anpassung an die Empfehlung des Niedersächsischen Landkreistages in seinem Muster einer Geschäftsordnung.
§ 17
In Ziffer 1. erfolgt eine Geschäftsordnungsregelung für Anfragen gemäß § 56 NKomVG. Das Verfahren wurde so in der abgelaufenen Wahlperiode praktiziert, wird nun in der Geschäftsordnung geregelt. Dabei geht es um das Recht der Kreistagsabgeordneten auch losgelöst von Sitzungen Auskünfte vom Landrat in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen zu können.
§ 22, Ziffer 3 regelt die Nichtöffentlichkeit des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten. Es wird außerdem klargestellt, dass die übrigen Ausschüsse zu einer nichtöffentlichen Sitzung geladen werden können, wenn die Tagesordnung nur Verhandlungsgegenstände aufführt, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind.
Abschnitt IV wurde neu aufgenommen, um die erforderlichen Regelungen für den Umgang mit dem internetbasierten Kreistagsportal zu treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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77,2 kB
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