Beschlussvorlage - 2011/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der oder des Vorsitzenden des Kreistages
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sigrid Ruth
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.11.2011
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Sachverhalt
Gemäß § 61 (1) NKomVG wählt der Kreistag nach der Verpflichtung der Abgeordneten in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.
Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Kreistagsmitglied geleitet. Stefi Brockmann-Wittich möchte diese Aufgabe nicht wahrnehmen. Die weitere Reihenfolge stellt sich wie folgt dar: 1. Bernd Wald, 2. Dagmar Gollers, 3.Günter Dammann.
Für die Wahl des bzw. der Vorsitzenden gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Kreistagsmitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (mindestens 30 Mitglieder) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los ist durch das Kreistagsmitglied zu ziehen, dass die Leitung der Wahl übernommen hat.
