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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der/die Vorsitzende des Kreistages hat  …… Vertreterinnen/Vertreter.

 

2.      Für die  Vertreter/innen wird eine Reihenfolge (1.,2. usw. Vertreter/Vertreterin festgelegt.

 

3.      Die Vertreterinnen/Vertreter werden für die Dauer der Wahlperiode bestellt.

 

4.      Die Bestellung erfolgt gemäß § 66 bzw. § 67 NKomVG.

 

5.      Bestellung der Vertreterinnen/Vertreter.

              ………………………………………………………

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 61 Abs. (1) Satz 3 NKomVG beschließt der Kreistag über die Vertretung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Das erfordert zunächst folgende Beschlüsse gemäß § 66 NKomVG:

 

1.       Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter.

2.       Handelt es sich bei mehreren Vertreterinnen oder Vertretern um gleichberechtigte Vertreter und Vertreterinnen oder wird eine Reihenfolge festgelegt. (1., 2. usw. Vertreter/in).

3.       Werden die Vertreter oder Vertreterinnen wie der Vorsitzende für die Dauer der Wahlperiode bestellt.

4.       Ist die Bestellung durch Abstimmung gemäß § 66 NKomVG mit einfacher Mehrheit möglich oder ist hierfür ein Wahlbeschluss gemäß § 67 NKomVG erforderlich.

 

Abschließend erfolgt die Bestellung der Vertreterinnen und Vertreter durch Wahl oder Abstimmung.

 

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21.11.2011 - Kreistag - geändert beschlossen

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