Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/249

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.              Der Kreisausschuss der Wahlperiode 2011 bis 2016 besteht aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten (§ 74 (3) NKomVG).

 

2.              Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt.

              -              ……              X Sitze

              -              ……              X Sitze

              -              ……              X Sitze

              -              ……              X Sitze

 

3.               Gemäß § 74 (1) NKomVG steht ein Grundmandat (Abgeordnete mit beratender Stimme) der XXXXXXGruppe oder Fraktion zu. Das Recht wird in Anspruch genommen. Es steht Fraktionen oder Gruppen zu, auf die bei der Sitzverteilung zu 2. kein Sitz entfallen ist.

 

4.   Gemäß § 75 NKomVG wird von XXXXX Fraktion oder Gruppe ein zweites stellvertretendes Mitglied in Anspruch genommen (berechtigt sind Fraktionen, die nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten sind).

5.   Als ordentliche Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter werden namentlich festgestellt: …..

 

 

Aktualisierung vom 10. November 2011 nach Gruppenbildung SPD/GRÜNE:

1.              Der Kreisausschuss der Wahlperiode 2011 bis 2016 besteht aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten (§ 74 (3)  NKomVG).

 

2.              Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt.

              -              SPD/GRÜNE…………... 6 Sitze

              -              CDU/RRP ……………….3 Sitze

              -              FDP/Die Unabhängigen.1 Sitz

             

3.               Gemäß § 74 (1) NKomVG steht ein Grundmandat (Abgeordnete mit beratender Stimme) der Fraktion DIE LINKE zu. (Das Recht steht Fraktionen oder Gruppen zu, auf die bei der Sitzverteilung zu 2. kein Sitz entfallen ist).

 

4.   Gemäß § 75 NKomVG wird von der FDP/Die Unabhängigen-Gruppe ein zweites stellvertretendes Mitglied in Anspruch genommen (berechtigt sind Fraktionen, die nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten sind).

 

5.   Als ordentliche Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter werden namentlich festgestellt

 

Fraktion/GRUPPE

Ordentliche Mitglieder

Stellvertreter/innen

SPD/GRÜNE-Gruppe

– 6 Sitze-

 

 

 

CDU/RRP – 3 Sitze –

 

 

 

FDP/Die Unabhängigen

- 1 Sitz -

 

 

 

 

.

6.       Sitzverteilung und Besetzung werden gemäß § 75 (1) i.V.m. § 71 (5) NKomVG festgestellt.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 74 (1) NKomVG setzt sich der Kreisausschuss aus dem Landrat, stimmberechtigten Abgeordneten (Beigeordneten) und einem Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG) zusammen.

 

Gem. § 74 (3) NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in den Landkreisen sechs. Der Kreistag kann vor der Besetzung des Kreisausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Hauptausschuss weitere zwei oder vier Beigeordnete (stimmberechtigte Mitglieder) angehören.

 

Den Vorsitz führt der Landrat.

 

Gem. § 75 (1) Satz 3 NKomVG ist für die Mitglieder des Kreisausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die von der selben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen.

 

Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung sind gemäß § 71 (5) NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

Bei der Beschlussempfehlung geht die Verwaltung davon aus, dass dem Kreisausschuss auch weiterhin 10 stimmberechtigte Mitglieder angehören.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.11.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung