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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Hannover zu folgen und die Herren Hans-Christoph Cohrs, Betzendorf, -als Mitglied- , und Hubertus Meyer, Barskamp –als Ersatzmann-  als Mitglieder der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg zu wählen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Amtszeit der im Jahre 2005 gewählten Mitglieder der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg wird  Ende des Jahres 2011 auslaufen. Eine Neuwahl ist erforderlich. Dabei geht es um die Wahl der Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden Grundbesitzes (Land besitzende Eigentümer), die von der Landwirtschaftskammer Hannover vorzuschlagen sind. Die Landwirtschaftskammer teilt hierzu mit Schreiben vom 05.09.2011 Folgendes mit:

 

Das Landschaftliche Kollegium des Fürstentums in Celle hat darum gebeten, nach den Statuten eine entsprechende Zahl von Kandidaten des ländlichen Grundbesitzes den betroffenen Landkreisen gegenüber namhaft zu machen, die für eine Wahl als Mitglieder bzw. Ersatzleute der 3. Kurie in Betracht kommen könnten.

 

Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg in Celle, die auch als „historische Landschaft“ bezeichnet wird, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Nieders. Ministers des Innern steht.

 

Nach ihren Statuten setzt sich die Landschaft aus drei Kurien zusammen. Die 1. Kurie besteht aus der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg. Zur 2. Kurie gehören die in den Statuten der Landschaft aufgezählten Städte Lüneburg, Uelzen, Celle, Dannenberg, Lüchow, Gifhorn, Winsen/Luhe, Burgdorf, Soltau, Walsrode und Hitzacker. Die 3. Kurie, deren Mitglieder die Landwirtschaftskammer in Vorschlag zu bringen hat, besteht aus Vertretern des ländlichen Grundbesitzes, soweit sie nicht bereits in der 1. Kurie vertreten sind.

 

Die Landschaft hat folgende Aufgaben:

 

              Kultur- und Heimatpflege

              (vor allem Zuschüsse für Archive und Museen),

 

              Wissenschaftsförderung,

 

              Gewährung von Universitätsstipendien für Landeskinder,

 

              Wahl der Vertretungskörperschaften für die Landschaftliche Brandkasse Hannover

              und die Provinzial-Lebensversicherung Hannover.

 

Die Landschaft nimmt ihre Aufgaben durch die beiden Organe Landtag und Landschaftliches Kollegium wahr.

 

Zum Landtag gehören je 14 Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes. Der Landtag, der alle zwei Jahre stattfinden soll, befindet über alle Angelegenheiten der Landschaft.

 

In das Landschaftliche Kollegium, den Vorstand der Landschaft, werden neben Vertretern der Ritterschaft je 4 Vertreter der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes entsandt.

 

Das Landschaftliche Kollegium hat nach den Statuten die Aufgabe, Beschlüsse der Landtage vorzubereiten, auszuführen und zwischen den Landtagen die Landschaft zu vertreten.

 

Für die in Rede stehenden Wahlen, die für einen Zeitraum von 6 Jahren vorgenommen werden, sind Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes aus den nachfolgenden Landkreisen bzw. der Region Hannover zu entsenden:

 

              Celle                                                        2 Mitglieder

 

              Gifhorn                                          2 Mitglieder

 

              Harburg                                          2 Mitglieder

 

              Lüchow-Dannenberg                            1 Mitglied

 

              Lüneburg                                          1 Mitglied

 

              Uelzen                                                        2 Mitglieder

 

              Heidekreis                                          2 Mitglieder

              (aus dem Bereich der ehe-

              maligen Landkreise Soltau

              und Fallingbostel je

              1 Mitglied)

 

              Hannover                                          2 Mitglieder

              (aus dem Bereich des ehe-

              maligen Landkreises Burg

              dorf).

 

Die Mitglieder und ihre Ersatzleute werden von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen. Die Landkreise bestimmen die Mitglieder und die Ersatzleute aus der Zahl der Vorgeschlagenen nach ihrem Verfassungsrecht.

 

Die Vorzuschlagenden dürfen – wie die anderen Mitglieder des Landtages – nach den Statuten der Landschaft nicht „unter persönlicher Curatel stehen oder in einem unter ihrer Verwaltung ausgebrochenen Concurse befangen sein, auch nicht wegen eines entehrenden Verbrechens bestraft oder in Untersuchung befangen sein.“

 

Sonstige Voraussetzungen nennen die Statuten nicht; insbesondere ist die Mitgliedschaft in der 3. Kurie der Landschaft nicht mehr von einer bestimmten Größe oder Nutzungsart des Grundbesitzes abhängig.

 

Von der theoretischen Befugnis, Beiträge und Leistungen vom Landschaftsbezirk zu erheben, macht die Landschaft seit langem keinen Gebrauch mehr. Abschließend wird bemerkt, dass die Vertreter der 3. Kurie auch persönlich keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Haftung für die Landschaft eingehen, dass die Tätigkeit in Landtag und Landschaftlichem Kollegium ehrenamtlich ist und nur eine Erstattung des Aufwandes in Form von Sitzungsgeld und Abgeltung der Reisekosten stattfindet.

 

Aus dem Landkreis Lüneburg gehörten bisher

 

              Herr Hans-Christoph Cohrs

              Hohenesch, 21386 Betzendorf

 

-          als Mitglied –

 

und

 

Herr Hubertus Meyer

Barskamp, Alt Garger Str. 1, 21354 Bleckede,

 

-          als Ersatzmann –

 

der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg an.

 

Für die Neuwahl zur 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg schlage ich nunmehr namens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus Ihrem Landkreis die vorstehend genannten Herren – unter Beibehaltung ihrer bisherigen Funktionen als Mitglied und Ersatzmann – erneut vor

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21.11.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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