Beschlussvorlage - 2011/277
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Mitgliedern des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes (3. Kurie) der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beteiligt:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Verantwortlich:
- Harlos, Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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21.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Hannover zu folgen und die Herren Hans-Christoph Cohrs, Betzendorf, -als Mitglied- , und Hubertus Meyer, Barskamp als Ersatzmann- als Mitglieder der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg zu wählen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Amtszeit der im Jahre 2005 gewählten Mitglieder der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg wird Ende des Jahres 2011 auslaufen. Eine Neuwahl ist erforderlich. Dabei geht es um die Wahl der Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden Grundbesitzes (Land besitzende Eigentümer), die von der Landwirtschaftskammer Hannover vorzuschlagen sind. Die Landwirtschaftskammer teilt hierzu mit Schreiben vom 05.09.2011 Folgendes mit:
Das Landschaftliche Kollegium des Fürstentums in Celle hat darum gebeten, nach den Statuten eine entsprechende Zahl von Kandidaten des ländlichen Grundbesitzes den betroffenen Landkreisen gegenüber namhaft zu machen, die für eine Wahl als Mitglieder bzw. Ersatzleute der 3. Kurie in Betracht kommen könnten.
Die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg in Celle, die auch als historische Landschaft bezeichnet wird, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Nieders. Ministers des Innern steht.
Nach ihren Statuten setzt sich die Landschaft aus drei Kurien zusammen. Die 1. Kurie besteht aus der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg. Zur 2. Kurie gehören die in den Statuten der Landschaft aufgezählten Städte Lüneburg, Uelzen, Celle, Dannenberg, Lüchow, Gifhorn, Winsen/Luhe, Burgdorf, Soltau, Walsrode und Hitzacker. Die 3. Kurie, deren Mitglieder die Landwirtschaftskammer in Vorschlag zu bringen hat, besteht aus Vertretern des ländlichen Grundbesitzes, soweit sie nicht bereits in der 1. Kurie vertreten sind.
Die Landschaft hat folgende Aufgaben:
Kultur- und Heimatpflege
(vor allem Zuschüsse für Archive und Museen),
Wissenschaftsförderung,
Gewährung von Universitätsstipendien für Landeskinder,
Wahl der Vertretungskörperschaften für die Landschaftliche Brandkasse Hannover
und die Provinzial-Lebensversicherung Hannover.
Die Landschaft nimmt ihre Aufgaben durch die beiden Organe Landtag und Landschaftliches Kollegium wahr.
Zum Landtag gehören je 14 Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes. Der Landtag, der alle zwei Jahre stattfinden soll, befindet über alle Angelegenheiten der Landschaft.
In das Landschaftliche Kollegium, den Vorstand der Landschaft, werden neben Vertretern der Ritterschaft je 4 Vertreter der Städte und des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes entsandt.
Das Landschaftliche Kollegium hat nach den Statuten die Aufgabe, Beschlüsse der Landtage vorzubereiten, auszuführen und zwischen den Landtagen die Landschaft zu vertreten.
Für die in Rede stehenden Wahlen, die für einen Zeitraum von 6 Jahren vorgenommen werden, sind Vertreter des nicht zur Ritterschaft gehörenden ländlichen Grundbesitzes aus den nachfolgenden Landkreisen bzw. der Region Hannover zu entsenden:
Celle 2 Mitglieder
Gifhorn 2 Mitglieder
Harburg 2 Mitglieder
Lüchow-Dannenberg 1 Mitglied
Lüneburg 1 Mitglied
Uelzen 2 Mitglieder
Heidekreis 2 Mitglieder
(aus dem Bereich der ehe-
maligen Landkreise Soltau
und Fallingbostel je
1 Mitglied)
Hannover 2 Mitglieder
(aus dem Bereich des ehe-
maligen Landkreises Burg
dorf).
Die Mitglieder und ihre Ersatzleute werden von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen. Die Landkreise bestimmen die Mitglieder und die Ersatzleute aus der Zahl der Vorgeschlagenen nach ihrem Verfassungsrecht.
Die Vorzuschlagenden dürfen wie die anderen Mitglieder des Landtages nach den Statuten der Landschaft nicht unter persönlicher Curatel stehen oder in einem unter ihrer Verwaltung ausgebrochenen Concurse befangen sein, auch nicht wegen eines entehrenden Verbrechens bestraft oder in Untersuchung befangen sein.
Sonstige Voraussetzungen nennen die Statuten nicht; insbesondere ist die Mitgliedschaft in der 3. Kurie der Landschaft nicht mehr von einer bestimmten Größe oder Nutzungsart des Grundbesitzes abhängig.
Von der theoretischen Befugnis, Beiträge und Leistungen vom Landschaftsbezirk zu erheben, macht die Landschaft seit langem keinen Gebrauch mehr. Abschließend wird bemerkt, dass die Vertreter der 3. Kurie auch persönlich keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Haftung für die Landschaft eingehen, dass die Tätigkeit in Landtag und Landschaftlichem Kollegium ehrenamtlich ist und nur eine Erstattung des Aufwandes in Form von Sitzungsgeld und Abgeltung der Reisekosten stattfindet.
Aus dem Landkreis Lüneburg gehörten bisher
Herr Hans-Christoph Cohrs
Hohenesch, 21386 Betzendorf
- als Mitglied
und
Herr Hubertus Meyer
Barskamp, Alt Garger Str. 1, 21354 Bleckede,
- als Ersatzmann
der 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg an.
Für die Neuwahl zur 3. Kurie der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg schlage ich nunmehr namens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aus Ihrem Landkreis die vorstehend genannten Herren unter Beibehaltung ihrer bisherigen Funktionen als Mitglied und Ersatzmann erneut vor
