Beschlussvorlage - 2011/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Harlos, Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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21.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Herr Hans-Christoph Cohrs, Hof Hohenesch, 21386 Betzendorf, wird als Kreisjägermeister des Landkreises Lüneburg für die Dauer der laufenden Wahlperiode gewählt.
2.) Als stellvertretender Kreisjägermeister und Vertreter der Jäger im Jagdbeirat wird Herr Christoph Lütgens, Mühlenstr. 6, 21368 Dahlenburg, gewählt.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 38 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird die Untere Jagdbehörde durch den Kreisjägermeister in jagdlichen Fragen beraten. Er ist auf Vorschlag der anerkannte Organisation der Jäger (Landesjägerschaft Niedersachsen e. V.) von der Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode zu wählen.
Der Kreisjägermeister muss die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) erfüllen, d. h. er muss die Jagdpachtfähigkeit besitzen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. hat mit Schreiben vom 27.07.2011 zur Wahl des Kreisjägermeisters
Herrn Hans-Christoph Cohrs, Hof Hohenesch, 21386 Betzendorf,
vorgeschlagen-.
Gleichzeitig wurde als stellvertretender Kreisjägermeister und Vertreter der Jäger im Jagdbeirat
Herr Christoph Lütgens, Mühlenstr. 6, 21368 Dahlenburg.
Vorgeschlagen.
Beide vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.
