Beschlussvorlage - 2011/265
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Jagdbeirates
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Harlos, Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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21.11.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Gem. § 39 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird der Jagdbeirat bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und weiteren 6 Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer von deren Wahlperiode gewählt und zwar je ein Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer, ein Vertreter der Jagd auf Vorschlag der anerkannten Organisation der Jäger (Landesjägerschaft Niedersachsen e. v.), der Vertreter des Naturschutzes auf Vorschlag des Naturschutzbeauftragten sowie der Vertreter mit forstlicher Ausbildung auf Vorschlag des Beratungsforstamtes.
Die Mitglieder des Jagdbeirates müssen mit Ausnahme des Vertreters der Jagdgenossenschaften und des Naturschutzes Inhaber von Jahresjagdscheinen sein, wobei der Vertreter des Naturschutzes eine Jägerprüfung bestanden haben muss.
Die Vorschlagsberechtigten haben für die Wahl des Jagdbeirates folgende Personen vorgeschlagen:
1. als Vertreter der Jäger:
Herrn Christoph Lütgens, Mühlenstr. 6, 21368 Dahlenburg
2. als Vertreter der Landwirtschaft:
Herrn Klaus-Eduard Remien, Dorfstr. 5, 21407 Deutsch Evern
3. als Vertreter der Forstwirtschaft:
Herrn Klaus Koopmann, Köstorf Nr. 4, 21368 Dahlem
4. als Vertreter der Jagdgenossenschaften:
Herrn Hans-Martin Soetbeer, Rosenthal 7 a, 21354 Bleckede
5. als Vertreterin des Naturschutzes:
Frau Gretel Schulte, Bögelstr. 65, 21339 Lüneburg
6. als Vertreter mit forstlicher Ausbildung:
Herrn Peter Pabel, König-Georg-Allee 13, 29473 Göhrde.
Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für eine Mitgliedschaft im Jagdbeirat.
