Beschlussvorlage - 2011/284
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.11.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist, vom Kreistag gewählt. Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss.
Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, so ist der Landrat zu berücksichtigen, sofern er nicht darauf verzichtet. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Der Kreistag hat über die Besetzung der folgenden Organe zu entscheiden:
1. Hauptversammlung der E.ON Avacon AG, Helmstedt
(gemäß § 14 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der E.ON Avacon AG zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
2. Hauptversammlung der Osthannoversche Eisenbahnen AG, Celle
(gemäß § 18 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der Osthannoversche Eisenbahnen AG zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
3. Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Hannover
(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
4. Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) eine weitere leitende Beamtin oder ein leitender Beamter des Landkreises
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LKVD Martin Wiese, und als neuen Stellvertreter Herrn KAR Michael Wieske für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags in die Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: LKVD Martin Wiese | Stellvertreter: KAR Michael Wieske |
5. Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 16 Mitglieder, davon 6 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 5 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages beginnt die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat, voraussichtlich also Mitte 2012. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der bisherige Aufsichtsrat fort.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 3 Mitglieder und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 2 Mitglieder und Stellvertreter | |
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6. Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (01.11.-01.01.2012)
(gebildet gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 17 Mitglieder (14 stimmberechtigt), davon 7 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 6 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder, davon müssen 2/3 (= 4) Mitglieder dem Kreistag angehören
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Da die GfA GmbH zum 02.01.2012 in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wird, sollte aus Sicht der Verwaltung auf die Benennung neuer Aufsichtsratsmitglieder verzichtet werden. Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GfA GmbH bleibt der bisherige Aufsichtsrat bis dahin im Amt.
7. Verwaltungsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (ab 02.01.2012)
(gebildet gemäß § 4 der Vereinbarung über die Umwandlung der GfA für die Dauer von 5 Jahren)
Anzahl der Mitglieder: 9 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
In der Vergangenheit haben die Aufsichtsräte der GfA GmbH und der DIENLOG GmbH aufgrund der engen Verzahnung beider Gesellschaften überwiegend gemeinsam getagt. Die Verwaltung schlägt vor, den Verwaltungsrat der GfA gkAöR und der DIENLOG GmbH aus diesem Grund zukünftig personell identisch zu besetzen. Die Hansestadt Lüneburg wird entsprechend verfahren.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 2 Mitglieder und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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8. Aufsichtsrat der DIENLOG GmbH, Bardowick
(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 11 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
In der Vergangenheit haben die Aufsichtsräte der GfA GmbH und der DIENLOG GmbH aufgrund der engen Verzahnung beider Gesellschaften überwiegend gemeinsam getagt. Die Verwaltung schlägt vor, den Verwaltungsrat der GfA gkAöR und der DIENLOG GmbH aus diesem Grund zukünftig personell identisch zu besetzen. Die Hansestadt Lüneburg wird entsprechend verfahren.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages beginnt die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Ende der ersten Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des bisherigen Aufsichtsrates zu entscheiden hat, voraussichtlich also Mitte 2012. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der bisherige Aufsichtsrat fort.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 2 Mitglieder und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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Über die o. g. Mitglieder hinaus benennt der Landkreis eine Person aus der privaten Wirtschaft als externe Fachfrau bzw. externen Fachmann. Bisheriger Vertreter ist Herr Rolf Bannehr, Geschäftsführer der Elektrizitätswerk Dahlenburg AG. Da der Gesellschaftsvertrag der DIENLOG GmbH mit dem Ziel, die Besetzung des Aufsichtsrates und des Verwaltungsrates der GfA gkAöR zu harmonisieren, überarbeitet werden soll, wird empfohlen, hier zunächst keine personellen Änderungen vorzunehmen.
9. Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH, Salzhausen
(gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 3 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
10. Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH, Stade
(gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 24 Mitglieder, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 2 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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11. Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost Niedersachsen mbH, Stade
(gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 16 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 1 vom Kreistag zu entsendendes Mitglied
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
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12. Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH, Hamburg
(gebildet gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
13. Aufsichtsrat der Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH, Hamburg
(gebildet gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages für maximal fünf Jahre)
Anzahl der Mitglieder: 19 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in den Aufsichtsrat der Hamburger Verkehrsverbund GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
14. Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Hamburg
(gemäß § 15 der Satzung)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
15. Beirat der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Hamburg
(gebildet gemäß § 18 der Satzung)
Anzahl der Mitglieder: derzeit 17 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg (KTA)
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
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16. Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
17. Gesellschafterversammlung Hamburg Marketing GmbH, Hamburg
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn LR Manfred Nahrstedt, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
18. Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 1 vom Kreistag zu entsendendes Mitglied
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
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19. Aufsichtsrat der Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 13 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder, davon müssen 2/3 (= 2) dem Kreistag angehören
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 2 Mitglieder und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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Grundmandat Gruppe FDP/Die Unabhängigen |
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Grundmandat DIE LINKE |
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Über die o. g. Mitglieder hinaus sind zwei externe Fachleute zu benennen. Konkrete Aussagen darüber, wer diese beruft, sind im Gesellschaftsvertrag nicht getroffen. Laut Absprache mit der Hansestadt Lüneburg benennen Hansestadt und Landkreis Lüneburg jeweils eine externe Fachfrau bzw. einen externen Fachmann. Die Hansestadt beabsichtigt Frau Christiane Scholl erneut zu berufen. Die Verwaltung schlägt vor, seitens des Landkreises Frau Prof. Dr. Christa Cremer-Renz, Leuphana-Universität Lüneburg, zu benennen.
Externe Fachfrau/externer Fachmann: Frau Prof. Dr. Christa Cremer-Renz |
20. Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)
Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn LR Manfred Nahrstedt für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: Landrat Manfred Nahrstedt |
21. Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede
(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)
Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 1 vom Kreistag zu entsendendes Mitglied
Der Landrat kann sich im Aufsichtsrat durch einen von ihm zu bestimmenden Wahlbeamten des Landkreises vertreten lassen. Herr Landrat Manfred Nahrstedt hat als Vertreter Herrn EKR Jürgen Krumböhmer benannt.
Die Verwaltung schlägt vor, als weiteren Vertreter das bisherige Aufsichtsratsmitglied, Herrn KA Ulrich Mentz, und als neuen Stellvertreter Herrn Detlev Paschen in den Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH zu berufen. Herr Mentz und Herr Paschen sind beide als Sachbearbeiter im Büro Landrat für das Aufgabengebiet Tourismus zuständig.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
KA Ulrich Mentz | Detlev Paschen |
22. Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg, Lüneburg
(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 13 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:
a) Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit
b) 3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder
Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Ordentliches Mitglied: | Stellvertreter: |
Gruppe SPD/Grüne: 2 Mitglieder und Stellvertreter | |
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CDU/RRP: 1 Mitglied und Stellvertreter | |
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23. Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH, Lüneburg
(gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)
Anzahl der Mitglieder: 14 Mitglieder, davon 1 Vertreter/in des Landkreises Lüneburg.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter, Herrn EKR Jürgen Krumböhmer in den Aufsichtsrat der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH zu berufen.
Ordentliches Mitglied: EKR Jürgen Krumböhmer |
