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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

1.               Die Sitzverteilung in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Lüneburg und den Stiftungsräten wird wie folgt festgestellt:

              Gesamtzahl der Sitze: 3

              Davon entfallen auf:

Ø      SPD/GRÜNE-Gruppe 2 Sitze und Ersatzpersonen

Ø      CDU/RRP 1 Sitz und Ersatzperson

 

2.   Besetzung entsprechend der Sitzverteilung.

 

Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbands Lüneburg :

             

Ordentliche Mitglieder

Ersatzpersonen

SPD/GRÜNE 2 Sitze

1.       

2.       

 

CDU/RRP 1 Sitz

1.       

 

 

 

Stiftungsrat „Kunst und Kultur“

SPD/GRÜNE 2 Sitze

1.       

2.       

CDU/RRP 1 Sitz

1.       

 

 

“

Stiftungsrat

„Jugend, Sport, Bildung und Soziales

SPD/GRÜNE 2 Sitze

1.       

2.       

CDU/RRP 1 Sitz

1.       

 

 

 

Stiftungsrat „Nachhaltigkeit

SPD/GRÜNE 2 Sitze

1.       

2.       

CDU/RRP 1 Sitz

1.       

 

 

 

 

3. Die Sitzverteilung und die Besetzung werden gem. § 71 (5) NKomVG festgestellt.

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Sachverhalt

 

Sachlage:

 

Verbandsversammlung

Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes werden für die Dauer der Wahlperiode berufen. Nach Ablauf der allgemeinen Wahlperiode führen die Vertreterinnen und Vertreter ihre Tätigkeit bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolgerinnen und Nachfolger fort. Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben die Interessen des entsendenden Verbandsmitglieds zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden.

 

Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung richtet sich nach der aktuellen Verbandsordnung. Danach besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen oder Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die vorstehend genannten Personen müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein. Das gilt auch für die Ersatzpersonen gem. § 4 Abs. 3 Verbandsordnung.

 

Für die Sitzverteilung im Kreistag gilt § 71 (1) Sätze 2 – 6 NKomVG. Danach ergibt sich bei drei Sitzen die folgende Sitzverteilung:

 

Ø      SPD/GRÜNE-Gruppe 2 Sitze und Ersatzpersonen

Ø      CDU/RRP 1 Sitz und eine Ersatzpersonen

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird durch die Verbandsversammlung gebildet. Das wird voraussichtlich Anfang 2012 der Fall sein. Für Hansestadt und Landkreis werden dann insgesamt 12 Sitze zur Verfügung stehen. Auf diese Sitze sind die Hauptverwaltungsbeamten anzurechnen, so dass für den Landkreis Lüneburg ein Vorschlagsrecht für 6 Mitglieder und für die Hansestadt ein Vorschlagsrecht für 4 Mitglieder verbleibt. Die Sparkasse wird rechtzeitig vor der Verbandsversammlung einen Weisungsbeschluss bei Hansestadt und Landkreis anfordern und die erforderlichen Informationen zur Bildung und Zusammensetzung liefern.

 

 

Sparkassenstiftung Lüneburg

Im Sommer 2011 haben Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Lüneburg beschlossen, die Stiftungsaktivitäten der Sparkasse neu zu organisieren. Dazu wurde die Sparkassenstiftung Lüneburg gegründet, die zum 28.09.2011 vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport anerkannt und errichtet wurde. Laut Stiftungssatzung sind vom Landkreis Lüneburg drei Stiftungsräte mit jeweils drei Mitgliedern zu besetzen. Es handelt sich um die Stiftungsräte

 

Ø      Kunst und Kultur

Ø      Jugend, Sport, Bildung und Soziales

Ø      Nachhaltigkeit

 

Die Stiftungsräte sollen ab Januar 2012 für die Dauer der Wahlperiode vom Kreistag benannt werden. Die Sparkasse Lüneburg bittet um Benennung der Mitglieder in der konstituierenden Kreistagssitzung. Die Mitglieder der Stiftungsräte sollen gemäß Satzung den für die Zweckerfüllung erforderlichen Sachverstand aufweisen.

 

Allen Stiftungsräten gehören für die Dauer der Wahlperiode unter anderem jeweils drei vom Rat der Hansestadt und drei vom Kreistag des Landkreises Lüneburg entsandte Mitglieder an.

 

Für die Sitzverteilung im Kreistag gilt § 71 (1) Sätze 2 – 6 NKomVG. Danach ergibt sich bei drei Sitzen die folgende Sitzverteilung

 

Ø      SPD/GRÜNE-Gruppe 2 Sitze

Ø      CDU/RRP 1 Sitz.

 

Für die Stiftungsräte sind Ersatzpersonen nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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21.11.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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