Berichtsvorlage - 2011/301
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Entscheidung
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30.11.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 72 (3) in Verbindung mit § 60 NKomVG werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40 42 dieses Gesetztes obliegenden Pflichten hinzuweisen. Hierzu wird der Text dieser Bestimmungen der/dem ehrenamtlich Tätigen ausgehändigt.
