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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2011/301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Gemäß § 72 (3) in Verbindung mit § 60 NKomVG werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40 – 42 dieses Gesetztes obliegenden Pflichten hinzuweisen. Hierzu wird der Text dieser Bestimmungen der/dem ehrenamtlich Tätigen ausgehändigt.

 

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Beschlüsse

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30.11.2011 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - zur Kenntnis genommen

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